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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsicht Bruttolohn- und Gehaltsliste

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Lisa123
Aug 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Betriebsrat mit 5 Mitgliedern und möchten gern Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten haben. Laut Gesetz kann der/die Vorsitzende dies auch tun. Der Arbeitsgeber zahlt nach einer ERA-Gruppierung und wir als Betriebsrat werden eigentlich auch immer über Neueinstellungen samt Gehaltsstufe informiert. Seit Monaten kursieren die Gerüchte das einige Mitarbeiter Sonderzahlen erhalten (Kindergarten etc.)

Was kann der Betriebsrat tun wenn es wirklich solche Zahlungen gibt ?

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Community-Antworten (3)

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krambambuli

31.07.2018 um 16:45 Uhr

Die Leute die derartige Zahlungen erhalten - beglückwünschen.

Ansonsten solltest ihr genau analysieren (hinterfragen) wer was und warum bekommt. Vielleicht fällt das eine oder andere unter § 87 Abs 1 Nr 10+11 BetrVG.

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neci

01.08.2018 um 13:19 Uhr

Anforderung Entgeltgruppen plus Leistungszulage nach §6 Abs. 7 (IV) Entgeltrahmentarifvertrag (ERA-TV), ansonsten die Sonderzahlungen beim AG erfragen wer und warum, aber ihr werdet doch den Kollegen diese nicht abnehmen wollen, oder?

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Lisa123

01.08.2018 um 15:17 Uhr

Danke für die Antworten, die Leistungszulagen sind ein Thema für sich die sind ja eh Leistungsabhängig. Natürlich wollen wir den Kolleg*innen diese nicht abnehmen, aber es wäre doch ungerecht wenn die/der Eine wie z.B. schon oben genannt den Kindergartenplatz bezahlt bekommt und ein/e Andere/r wiederum nicht, bis vor einigen Jahren gehörte diese Zahlung noch dazu wegen einer Krise wurde die BV dann gekündigt und wie gesagt nun kursieren Gerüchte das ein Teil der neuen Mitarbeiter diese Zahlung wieder erhält und dem Ganzen wollen wir jetzt natürlich auf den Grund gehen.

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