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Überstunden sollen nicht abgegolten werden - Kann der AG einfach derart handeln wenn es keinen BR gibt?

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ohbonsai
Jan 2018 bearbeitet

In einer sozialen Einrichtung, die neu eröffnet hat, werden von Anfang an Überstunden noch und nöcher von den MA erbracht. Nun kam heraus, dass die GL anscheinend nur die Stunden nach Dienstplan abrechnen will und die geleisteten Überstunden unter den Tisch fallen sollen, obwohl diese auch durch Zeiterfassung dokumentiert sind. Ein BR ist natürlich noch nicht vorhanden, also konnten Ü-St. natürlich auch nicht in irgendeiner Weise im Vorfeld formal vereinbart werden o. ä., betroffene MA sind teilweise gewerkschaftlich organisiert.

1.) Kann der AG einfach derart handeln? 2.) Wenn nein, wie ist von den MA zu verfahren? 3.) Könnten diese sich z. B. einfach weigern, weiterhin Ü-St. zu leisten?

Danke!

Grüße ohbonsai

6.71706

Community-Antworten (6)

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Lotte

12.12.2008 um 13:00 Uhr

ohbonsai, zu 1: Wenn die AN ohne Wissen des AG Überstunden gemacht haben und keine Einwilligung des Vorgesetzten gegeben wurde: Ja. Wenn es mit Wissen und Genehmigung oder gar Anweisung geschah und der AV keine Klausel enthält, dass Ü-Stunden schon mit dem Gehalt abgegolten sind: Nein.

zu 2: Die Ansprüche sind innerhalb der Ausschlussfrist (steht im AV oder TV) geltend zu machen und individuell einzuklagen.

zu 3: Wenn Mehrarbeit im AV/TV nicht vorgesehen ist: Ja. Wenn Mehrarbeit angeordnet und vorgesehen ist: Nein, muss dann aber vergütet werden, es sei denn, der AV schließt Mehrarbeit im Gehalt mit ein.

F
frager1

12.12.2008 um 20:56 Uhr

@ohbonsai

Gibt es einen BR? Wenn Ja, hat dieser die Überstunden bewilligt also Mitbestimmt? Wenn nein, sollte dieser sofort tätig werden und das ArbG einschalten. Also Beschlussverfahren gegen den AG in welchem ihm unter Androhung eines sehr empfindlichen Ordnungsgeld die weiter Anordnung/Inanspruchnahme von Mehrarbeit ohne Mitbestimmung des BR untersagt wird.

Betroffene sollte sofort sich Rat und Unterstützung der Gewerkschaft und/oder Rechtsanwalt holen, siehe 3. von Lotte

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Lotte

13.12.2008 um 12:59 Uhr

Guten Morgen Frager, ohbonsai schrieb: "Ein BR ist natürlich noch nicht vorhanden" ;-)

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peanus

13.12.2008 um 14:28 Uhr

"Nun kam heraus, dass die GL ANSCHEINEND nur die Stunden nach Dienstplan abrechnen will .... "

Wie wäre es denn, erst einmal abzuwarten? Man sollte es sich möglichst verkneifen, sich über ungelegte Eier den Kopf zu zerbrechen.

Warum sollte die GL Überstunden eigentlich abrechnen = bezahlen/vergüten müssen? Ebenfalls denkbar ist der Abbau von Überstunden in Form von Freizeit.

Eine pauschale Vereinbarung "Überstunden/Mehrarbeit sind/ist mit dem Gehalt abgegolten" wäre übrigens unzulässig.

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Lotte

13.12.2008 um 14:46 Uhr

peanus, "Eine pauschale Vereinbarung "Überstunden/Mehrarbeit sind/ist mit dem Gehalt abgegolten" wäre übrigens unzulässig."

Ist das so? Das wäre aber ein enormer Hoffnungsschimmer für viele Leitungskräfte...

Ein Abbau der Mehrarbeit durch Freizeit ist ebenfalls eine Form der Vergütung/Abgeltung

Bist Du heute mal wieder nur zum Kritisieren unterwegs? Mach ruhig weiter, ich werde mich jetzt in das Wochenende stürzen... Viel Spaß noch.

P
Peanuts

13.12.2008 um 15:35 Uhr

"Ein Abbau der Mehrarbeit durch Freizeit ist ebenfalls eine Form der Vergütung/Abgeltung"

... und ich dachte immer, dass eine Überstundenvergütung/ -abgeltung ausschließlich Geld in die Kasse eines Arbeitnehmers spült.

Ich habe nicht geschrieben, dass eine Pauschalabgeltung unzulässig wäre ... die vor allem bei Führungskräften oder ATlern zum Tragen kommt.

Eine pauschale Vereinbarung (s.o.) hingegen dürfte gegen das Transparenzgebot (§ 307 BGB) verstoßen. Ein kleiner, aber feiner Unterschied!

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