Allg.Zuwendungen: § 37 Abs.4,S.2 BetrVG - BR-Mitglieder nicht schlechter beurteilt als der Durchschnitt?
Hallo!
Wir haben in unserem Betrieb Personalbeurteilungsgespräche mit Bonusausschüttung (falls Ziel erreicht).Wir haben gehört, dass BR-Mitglieder nicht schlechter beurteilt werden dürfen, als der Durchschnitt (=Tätigkeitsschutz; § 37 Abs.4 S.2 BetrVG "allg.Zuwendungen"). Leider kann ich keine passende Entscheidung dazu finden :( Meisstens geht es in den Entscheidungen nämlich nur um freigestellte BR-Mitglieder bzw um das Entgelt im allg., nicht jedoch um nicht freigestellte BR-Mitglieder& bzgl der Bonuszahlung! Es wäre super, wenn mir irgendjemand dazu etwas sagen könnte!Vielen Dank!
Community-Antworten (4)
11.12.2008 um 13:56 Uhr
Hallo Sonne 79,
der § 37 Abs. 4 würde bei dir nur greifen, wenn in deiner Beurteilung die Zeit welche du für Betriebsratstätigkeit aufbringst sich negativ auf das Ergebnis der Beurteilung auswirken würde. Bei dir darf der AG (Beurteiler) nur die Arbeitszeit ohne Betriebsratszeit im Vergleich zu deiner Leistung beurteilen.
MfG Angi1
11.12.2008 um 14:11 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Bei uns ist aber leider das Problem,dass der AG ein BR-Mitglied massiv herabgesetzt hat in der Beurteilung(bei uns nach Punktesystem).....aber sagt, diese Herabsetzung der Leistung habe nichts mit der BR-Arbeit zu tun! Wir wissen,dass dies nicht der Fall ist-haben aber keine Möglichkeit dies zu beweisen. Wir wollten also probieren,dass wir uns BR-Mitglieder von dieser Beurteilung ausnehmen bzw. zumind.einen Durchschnittswert erhalten&eben nicht schlechter als der Durchschnitt beurteilt werden. Viell.weisst Du ja hierzu auch noch einen Rat? MfG Sonne79
11.12.2008 um 14:43 Uhr
wir haben auch eine Leistungsbeurteilung mit Punktesystem. Bei uns kann jeder der mit seiner Beurteilung nicht zufrieden ist innerhalb 8 Tagen eine Beschwerde einreichen. Diese wird dann vor unserem Beschwerdekomitee bestehend aus 2 Personen des AG und 2 Betriebsräten von dem Beschwerdeführer vorgetragen. Der Beurteiler ist auch anwesend und legt seine Gründe der Beurteilung vor. Danach entscheidet dann das Komitee ob der Beschwerde recht gegeben wird oder nicht. Gibt es sowas auch bei euch?
Da diese Beurteilung eine individuelle ist, kann man hier keinen Durchschnittswert nehmen. Anderst bei einem freigestellten BR. Hier können nur vergleichbare AN Daten genommen werden, da keine anderen vorliegen.
Aber der AG muss doch die massive Herabsetzung begründen können. Notfalls über § 85 des BetrVG offiziel beim AG nachfragen.
MfG Angi1
11.12.2008 um 15:32 Uhr
Ja wir sind gerade dabei ein 2.Gespräch mit anständiger Begründung zu fordern!Leider haben wir dafür noch kein Komitee,bei uns sitzt der AG mit dem betreffenden MA+ einem BR-Mitglied seiner Wahl zusammen...............leider hat das nicht immer den entsprechenden Erfolg gegeben :(
....um solch einem'feilschen'zukünftig aus dem Weg zu gehen dachte ich,dass man es mit § 37 Abs.4, S.2 BetrVG irgendwie hinkriegen könnte von vorneherein eine Durchschnittsbewertung zu bekommen.............
Werde das mit dem Komitee mal meinem Gremium vorschlagen! Vielen Dank&einen schönen Tag noch :-)
Gruss Sonne79
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