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Einmalzahlungen - zustimmungspflichtig?

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Diva
Jan 2018 bearbeitet

Abend!

Unserer Arbeitgeber möchte in diesem Jahr eine Einmalzahlung für die geleistete Arbeit tätigen. Gibt es eine Zutimmungspficht oder hat der Betriebsrat eine beratende Funktion??

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Community-Antworten (2)

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Diva

10.12.2008 um 21:58 Uhr

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung und genau das ist auch meine Frage muss der Arbeitgeber die Verteilung des Kuchens durch den Betriebsrat zustimmen lassen?

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paula

11.12.2008 um 10:41 Uhr

Das Problem ist nur dass es AG gibt, die sobald der BR sein MBR geltend macht von einer Einmalzahlung nichts mehr wissen will und diese wieder einrollt. So gibt es den schwarzen Peter für den BR. Ich empfehle mal Fitting § 87 Rn 443ff.

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