Erstellt am 11.07.2006 um 17:43 Uhr von Kölner
Ich überlege gerade, was der AG davon hätte.
Erstellt am 18.07.2006 um 13:41 Uhr von Annonym
Seit 01.07.2004 hat sich das Atg geändert. Demnach werden die Aufstockungsbeiträge u.a. auch die zur RV nach dem Regelarbeitsentgelt berechnet. Zum Regelarbeitsentgelt gehört nicht die Einmalzahlung z.B. am Jahressende. Dieses kann man umgehen, indem man die Einmalzahlung in 12 gleichen Anteilen jeden Monat zahlt. Dann wird sie als Regelarbeitsentgelt gerechnet. Das ist der Grund für diese Vorgehensweise.
Schau mal unter diesem Link. http://www.uni-kiel.de/verw/zv/personalrat-cau/15-2004_Sonderinfo_Altersteilzeit-komplett.pdf
Da steht alles genau drin.