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12telung der Einmalzahlungen bei Altersteilzeit

B
bea
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, einer unserer Kollegen geht in Altersteilzeit. Von der GL haben wir eine BV "12telung der Einmalzahlungen bei Altersteilzeit" hingelegt bekommen. Der Kollege sagt, daß dadurch laut Personalabteilung seine Rente höher wird. Kennt sich da jemand aus? Was müssen wir beachten? Stimmt die Aussage wegen höherer Rente? Danke für Eure Hilfe, Bea

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

11.07.2006 um 19:43 Uhr

Ich überlege gerade, was der AG davon hätte.

A
Annonym

18.07.2006 um 15:41 Uhr

Seit 01.07.2004 hat sich das Atg geändert. Demnach werden die Aufstockungsbeiträge u.a. auch die zur RV nach dem Regelarbeitsentgelt berechnet. Zum Regelarbeitsentgelt gehört nicht die Einmalzahlung z.B. am Jahressende. Dieses kann man umgehen, indem man die Einmalzahlung in 12 gleichen Anteilen jeden Monat zahlt. Dann wird sie als Regelarbeitsentgelt gerechnet. Das ist der Grund für diese Vorgehensweise.

Schau mal unter diesem Link. http://www.uni-kiel.de/verw/zv/personalrat-cau/15-2004_Sonderinfo_Altersteilzeit-komplett.pdf Da steht alles genau drin.

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