in unserer Firma hab ich einen Zettel entdeckt, auf dem die Abteilung aufgefordert wird, seine Urlaubswünsche 2009 in den Planer bis Mitte Dezember einzuschreiben. Es sind alle Urlaubstage zuverplanen. Soweit sogut. Aber dann folgt der Satz, das der Anspruch auf alle nicht geplanten Urlaubstage ab dann erlischt! Unterzeichnet von der Abteilungsleitung. Wir konnten im Bundesurlaubsgesetz nichts dazu finden. Auch sonst ist uns auf Seminaren nichts dazu bekannt geworden. Habt ihr damit Erfahrung?
Danke
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch