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Urlaub - nicht verplant und dann erloschen?

AF
alter Fritz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe User,

in unserer Firma hab ich einen Zettel entdeckt, auf dem die Abteilung aufgefordert wird, seine Urlaubswünsche 2009 in den Planer bis Mitte Dezember einzuschreiben. Es sind alle Urlaubstage zuverplanen. Soweit sogut. Aber dann folgt der Satz, das der Anspruch auf alle nicht geplanten Urlaubstage ab dann erlischt! Unterzeichnet von der Abteilungsleitung. Wir konnten im Bundesurlaubsgesetz nichts dazu finden. Auch sonst ist uns auf Seminaren nichts dazu bekannt geworden. Habt ihr damit Erfahrung?

Danke

5.53405

Community-Antworten (5)

R
rolfo2

10.12.2008 um 16:21 Uhr

das ist doch purer Blödsinn. Der Urlaub verfällt normalerweise nach dem 31.12. des Jahres, ausser der Urlaub konnte betriebsbedingt oder aus persönlichen Gründen nicht genommen werden, dann gilt als Verfallsfrist der 31.03. des Folgejahres.

K
khel

10.12.2008 um 16:53 Uhr

@Friedrich der Große:

Blödsinn, wie rolfo2 es geschrieben hat, trifft es genau. Wie kommt denn der AG / die Abteilungsleitung dazu zu beschließen, dass ein individualrechtlicher Anspruch einfach mal so weggenommen werden kann? Das wäre m.E. ja das gleiche, als wenn sie Dir Dein Gehalt nach Gusto mal kürzen und mal nicht.

Gruß khel

K
khel

10.12.2008 um 16:55 Uhr

P.S.: habt Ihr eine Betriebsvereinbarung zur Urlaubsplanung?

AF
alter Fritz

10.12.2008 um 17:03 Uhr

@khel

Nein, die gibt es nicht. Auch steht nichts in der Arbeits- und Sozialordnung die bis zum Übergang in den Tarifvertrag noch gilt. Nur die Urlaubsplanung wird seit Jahren im Vorfeld erstellt. Denk aber auch das die voller Blödsinn ist.

B
betriebsratten

10.12.2008 um 18:32 Uhr

Betriebsrat ist ferner in der Mitbestimmung bei der Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen.

Ohne Euch geht nix

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