Erstellt am 12.12.2006 um 14:06 Uhr von Wolle1
Hallo,
wenn ich richtig informiert bin, so ist es gesetzlich festgelegt, dass der Mitarbeiter 3 Wochen Urlaub in Absprache mit GL zur Verfügung haben muß, wenn nicht Betriebsurlaub vereinbart ist. Der Urlaub der MitarbeiterInnen kann von der GL nur in Absprache "verplant" werden. Fehler der Planung hat die GL zu verantworten und nicht über das Verfügen über den Urlaub der Beschäftigten ihr Betriebsrisiko abzuwälzen!
Wenn ihr die Möglichkeit habt, so holt euch nähere Auskünfte über die Gewerkschaft oder Literatur.
Gruss
Wolle1
Erstellt am 12.12.2006 um 15:02 Uhr von Kölner
@Wolle1
Stimmt nicht.
@RalfBeutlin
Wenn Du dieses Forum mit einer Suchanfrage zu Deinem Thema fütterst, wirst Du dazu einige weiterführende Infos bekommen.
Eins vorweg:
Es ist sogar möglich ganz viel Urlaub durch den Betrieb zu verplanen...
Erstellt am 12.12.2006 um 15:08 Uhr von RalfBeutlin
Also meine Info ist das es keine Gesetliche regelung dazu gibt.
Deshalb wollte ich jetzt auch keinen Juristischen rat sondern mehr ein erfahrungsaustausch. Wie ist das bei euch?
Erstellt am 12.12.2006 um 15:12 Uhr von CalicoJack
Hallo RalfBeutlin
versuch es mal damit
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Absatz 2 sollte es woll treffen
Erstellt am 12.12.2006 um 15:24 Uhr von RalfBeutlin
Hallo CalicoJack,
es werden ja sogar 3 Wochen zusammenhängend gewährt! Aber nur dann wenn es der Arbeitgeber will.
Aber erzähl mir doch lieber mal wie das bei euch so ist?
Erstellt am 12.12.2006 um 15:33 Uhr von Matze83
Der AG hat aber die Wünsche des MA zu berücksichtigen, nur wenn dringende betriebliche Gründe im Weg stehen darf er den Urlaubswunsch verwehren.
MAcht doch einfach eine Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaub und regelt dort auch wieviel der AG für "Stillstand" (schon komisch) verplanen darf un dwieviel zusammenhängend gewährt werden muss.
mfg
Erstellt am 12.12.2006 um 15:40 Uhr von RalfBeutlin
Hallo Matze83,
genau da sind wir ja gerade drüber am verhandeln. Es ist bei uns seit Jahren so das der AG 25 Tage verplant. Wie macht Ihr das in eurem Betrieb?
Erstellt am 12.12.2006 um 19:37 Uhr von matze83
Also bei uns im Betrieb ist es so geregelt dass der AG max. 3/5 des jahresurlaubs verplanen darf, diese zeiten muss er bis spätestens Ende November mit dem BR vereinbart haben damit die MA sich darauf einstellen können. Somit haben alle Mitarbeiter die Möglichkeit 12 tage zusammenhängend zu nehmen.
25 Tage halte ich für viel zu viel. Dann kommt noch die Antwort von Wolle1 die ich unterstütze, bad Betriebsrisiko (den Stillstand) soll der AG verantwortlich selbst lösen, nicht die MA. Wenn er Betriebsurlaub machen will, bitteschön. Aber auch der muss bei uns schon im Jahr vorher feststehen, kurzfristig läuft da bei uns nix. Und bei euch ist ja wohl immer ein kurzfrisiger Stillstand gemeint, oder?
Wir haben aber die gediegene Situation dass der AG dies auch nie ausschöpft, daher das Konfliktpotential gering ist. Nächstes jahr wurden bei uns 7 Tage verplant für Brückentage und Weihnachten. Da ber manche Mitarbeiter deshalb schon gemurrt haben darf nun sogar auch an den Tagen gearbeitet werden die eigentlich zu sind, wenn es der Arbeitsablauf zulässt.
Redet einfach mit eurer GL und macht ihm klar dass auch gerichte es schon so gesehen haben ca. 3/5 der Urlaubstage selbst zu verplanen sind.
net vergessen, ein im Raum stehendes Einigungsstellenverfahren wirkt bei der Verhandlungsbreitschaft des AG oft Wunder...also macht ne Betriebsvereinbarung!
MFG Matze
Erstellt am 13.12.2006 um 08:31 Uhr von RalfBeutlin
Hallo matze,
eine BV exestiert und wird gerade neu verhandel!
Leider ist es bei uns so das, die mehrheit des BR 5 Tage zur freien verfühgung für ausreichend hält. Ich rede hierbei von Mitgliedern die selber betroffen sind. Aber dennoch gut zu wissen das es da Urteile gibt. Woh kann man diese finden? Falls sich die Situation bei uns im BR mal ändert.
Erstellt am 13.12.2006 um 10:00 Uhr von RalfBeutlin
Hallo Ramses II
ich dachte hier wird einem geholfen. Wenn ich mich verarschen lassen will dann gehe ich zu Stefan Raab!
Erstellt am 13.12.2006 um 11:21 Uhr von RalfBeutlin
Ramses II
Wer? Jemand der nicht Sachlich bleiben kann. Schade. Denn damit schadest Du! Den Mitarbeitern in meinem Betrieb (200Mann) diesem Forum und letzändlich auch Dir!
Erstellt am 13.12.2006 um 13:51 Uhr von matze83
HI
Ramses II, die Schwerkraft ausser Kraft setzen wird schwer, Uretile anführen nicht, Sachlich bleiben für mich auch nicht!
Die rechtswirksam angeordneten Betriebsferien sind Belange, hinter denen die individuellen Urlaubswünsche der Mitarbeiter zurückstehen müssen ( BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 79/79 ). Sie dürfen aber nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben ( BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 79/79 ). Somit ist schonmal klar dass der Wunsch des Ag nach Betriebsferien an sich schon ein betrieblicher Grund für Betriebsferien sind.
Die Betriebsferien dürfen allerdings nicht mehr als 3/5 des Jahresurlaubs binden ( BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 79/79 ).
@Ralfbeutlin, ich kann dir aber auch noch eine Zusammenfassung über Betriebsferien, die Mitbestimmung dabei und das Rechtsprechungs - ABC dazu schicken, bräucht edann halt nur eine Email Adresse...
MFG Matze
Erstellt am 13.12.2006 um 16:48 Uhr von waschbär
Hallo ihr ,
Schwerkraft aus-setzen ? gans einfach, erdumdrehung anhalten .... keine drehung keine anziehung keine schwerkraft . !
oh, nicht vergessen Beschluss fassen und BV erstellen !! Hierbei hat der BR ja bekanntlich ein Mitspracherecht !! Ganz wichtig steht in der Verfassung ähh auf seite sorry habe ich Vergessen !
Erstellt am 13.12.2006 um 21:26 Uhr von Kölner
@Ramses II
Ich weigere mich aufrecht dem Phantasialand so viel schlechte Dinge widerfahren zu lassen!
@Bilbo Beutling
Ich empfinde es als ausgesprochen stark, sich soweit aus dem Fenster zu lehnen!
Erstellt am 14.12.2006 um 09:01 Uhr von RalfBeutlin
Hallo matze83,
wie kommst Du darauf das ich eure Anworten nicht zu lasse.
Ein Betriebsrat ist ein Demokratisches Gremium und wenn die Mehrheit der Meinung ist das 5 Tage genügen dann werde ich und habe es schon Eure Hilfe mit einfliessen lassen. Ich muß die Kollegen aber Überzeugen! Ich bin kein Diktator!
Der Link mit dem Gesetz der hier jemand geschrieben hat hat uns sehr weitergeholfen! Ich weigere mich aber mich hier beleidigen zu lassen. Wir kämpfen alle für die rechte der Arbeitnehmer und wir sollten uns darin solidarisch unterstützen. Also nochmal was kritisierst Du an mir konkret?
Solltes Du es Witzig finden das ich dieses Urteil nicht kenne dann muß ich Dir sagen das ich befürchte das Dieses Urteil wohl nicht sehr verbreitet ist. Vor kurzem noch haben wir im BR2 genau zu diesem Thema Einigungsauschusse im Rollenspiel simuliert. Und es kam überall ein anders Ergebniss raus.
Gruß
Ralf