Da es dann nur noch einen Betrieb gibt, erlischt unser Betriebsrat und auch der Gesamtbetriebsrat, denn wir sind bis zum Umzug nur zwei Betriebe und dann nur noch einer. Wir sind schon seit über einem Jahr verschmolzen, also ein und dieselbe Firma und der zu schließende Betriebsteil hat einen Anteil von 1/3 an der Gesamtbelegschaft (oder anders gesehen, ist er genau halb so groß wie der andere Betriebsteil).
Was mich momentan am meisten bewegt ist diese Frage:
Ist es wirklich so, dass dann nur der am Hauptstandort bestehende Betriebsrat die Interessen unserer Belegschaft vertritt? Mit anderen Worten, was kann unser Betriebsrat im Falle von Unstimmigkeiten ausrichten, wenn unser Betriebsrat erloschen ist?
Und noch eine Frage: innerhalb welcher Frist müssen dann die Neuwahlen sein? Momentan wurden wir vertröstet auf die turnusmäßigen BR-Wahlen im April/Mai nächsten Jahres.
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten