Erlöschen Mitgliedschaft - Kann man im Nachhinein auf den Austritt dieses Mitglieds bestehen?
Es ist doch richtig, das die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt, wenn ein Mitglied sein Amt (z.B. den Vorsitz) niederlegt? Was ist, wenn das Erlöschen der Mitgliedschaft nicht berücksichtigt wurde, weil über diesen Sachverhalt erst später Kenntnis erlangt wurde? Kann man im Nachhinein auf den Austritt dieses Mitglieds bestehen? Ich nehme an, alle danach getroffenen Entscheidungen sind unwirksam?
Community-Antworten (7)
28.05.2008 um 11:42 Uhr
@der sprenger Keine Ahnung wo diese Ergenntnis erlangt wurde, aber sie ist nicht richtig.
28.05.2008 um 11:45 Uhr
in § 24 BetrVG steht doch, "bei Niederlegung des Betriebsratamtes..." oder besteht hier ein Unterschied zwischen"Amt" und "Funktion im Betriebsrat"? Ich bin neu in der Materie,- deshalb frag ich ja.
28.05.2008 um 11:48 Uhr
Genau diesen Unterschied gibt es.
28.05.2008 um 11:48 Uhr
@sprenger lest euch auch mal § 26 BetrVG durch; da steht alles genau drin;
28.05.2008 um 11:48 Uhr
Wenn das BRM sagt...Jippi ich will kein Schriftführer mehr sein...bleibt es trotz Allem BRM.
28.05.2008 um 11:51 Uhr
Triple X:-)
28.05.2008 um 13:08 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten ;-)
Verwandte Themen
Nutzen einer Verdi-Mitgliedschaft als Betriebsrat
ÄlterGuten Morgen, ich denke gerade über eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft VERDI nach. Nun hatte ich bereits mit einem Mitarbeiter der für mich zuständigen VERDI-Stelle gesprochen. In diesem Gespr
Zwang zur Mitgliedschaft bei Festanstellung
ÄlterHallo Zusammen ! In unserem Betrieb wird seit neuestem dem Mitarbeiter der nach der Probezeit eine Festanstellung bekommt zusammen mit dem Arbeitsvertrag ein Mitgliedsvertrag vorgelegt der von dem Mi
Erlöschen der Mitgliedschaft im BR
ÄlterEin Mitglied unseres BR ist längere Zeit krank geschrieben. Erlischt damit seine Mitgliedschaft im BR?
JAV Wahl/Mitgliedschaft
ÄlterUnsere JAV bestand nach der wahl 2012 aus 3 Mitgliedern. 1 Mitglied hat gekündigt, 1 Mitglied hat ab Sep ein Verbundstudium aufgenommen wobei sie einen neuen Vertrag über diese Weiterbildung von unse
Erlöschen des Betriebsrates wegen Zusammenlegung von Betriebsstätten
ÄlterUnser Betriebsteil wird zum Jahresende geschlossen und dessen gesamte Belegschaft zieht komplett in den Hauptbetrieb. Der Sozialplan zur Betriebsänderung etc. ist schon alles in Sack und Tüten. Da es