W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erlöschen Mitgliedschaft - Kann man im Nachhinein auf den Austritt dieses Mitglieds bestehen?

DS
der sprenger
Jan 2018 bearbeitet

Es ist doch richtig, das die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt, wenn ein Mitglied sein Amt (z.B. den Vorsitz) niederlegt? Was ist, wenn das Erlöschen der Mitgliedschaft nicht berücksichtigt wurde, weil über diesen Sachverhalt erst später Kenntnis erlangt wurde? Kann man im Nachhinein auf den Austritt dieses Mitglieds bestehen? Ich nehme an, alle danach getroffenen Entscheidungen sind unwirksam?

3.30207

Community-Antworten (7)

I
Immie

28.05.2008 um 11:42 Uhr

@der sprenger Keine Ahnung wo diese Ergenntnis erlangt wurde, aber sie ist nicht richtig.

DS
der sprenger

28.05.2008 um 11:45 Uhr

in § 24 BetrVG steht doch, "bei Niederlegung des Betriebsratamtes..." oder besteht hier ein Unterschied zwischen"Amt" und "Funktion im Betriebsrat"? Ich bin neu in der Materie,- deshalb frag ich ja.

P
Petrus

28.05.2008 um 11:48 Uhr

Genau diesen Unterschied gibt es.

U
uhu

28.05.2008 um 11:48 Uhr

@sprenger lest euch auch mal § 26 BetrVG durch; da steht alles genau drin;

I
Immie

28.05.2008 um 11:48 Uhr

Wenn das BRM sagt...Jippi ich will kein Schriftführer mehr sein...bleibt es trotz Allem BRM.

I
Immie

28.05.2008 um 11:51 Uhr

Triple X:-)

DS
der sprenger

28.05.2008 um 13:08 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten ;-)

Ihre Antwort