Guten Morgen zusammen!
Wir müssen unsere Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung überarbeiten, da wir ein neues Programm bekommen. Bei der alten Anlage können die Monatsdaten nur einen Monat, die Jahresdaten nur ein Jahr zurückverfolgt werden. Bei der neuen Anlage könnten allerdings sämtliche Daten bis zum St.-Nimmerleinstag aufbewahrt werden. Scheinbar gibt es für diese Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Unser Vorschlag: Alle Jahresübersicht, die älter als zwei Jahre sind, werden gelöscht. Monatsübersichten sind nach einem halben Jahr zu löschen. Wie habt Ihr das in Euren BV'en zur Zeiterfassung geregelt?
Danke und Gruß
CeDe