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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrats-Unterlagen - gibt es dafür Aufbewahrungsvorschriften?

N
Neuling
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, weiss jemand wo man nachlesen kann was die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen des BR's betrifft. Wir haben bei uns etliche Untelragen die von einem BR sind den es nicht mehr gibt. Nun wollte ich wissen, was man bzgl. Aufbewahrungsfristen beachten muss.

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Community-Antworten (2)

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Rollie

15.06.2005 um 19:13 Uhr

Das Thema wurde schon diverse Male behandelt und eine klare Aussage nicht gefunden.

Meines Wissens wird man keine Aufbewahrungsfristen finden, Kommentare im BetrVG. sind dazu auch mager gesäht.

Ich würde nach dem Grundsatz gehen, was mit Sicherheit nicht mehr gebraucht wird, kann weg.

Aufbewahren solltet ihr alles Dokumentierte, was vielleicht mal rechtlich relevant sein könnte und man Euch einen Strick draus drehen könnte, wenn ihr das Gegenteil nicht nachweisen könnte, beispielsweise prozeßrelevante Beschlüsse, Wiersprüche gegenüber dem AG etc.

L
Leon

15.06.2005 um 21:12 Uhr

mir gab ein Arbeitsrechtler die Auskunft, dass Sitzungsprotokolle und Wahlunterlagen 10 JAhre, Beschlüsse und Betriebsvereinbarungen über den Zeitraum ihrer Gültigkeit aufbewahrt werden müssen. Notfalls einen größeren Aktenschrank anfordern.. ;-)

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