Erstellt am 15.06.2005 um 17:13 Uhr von Rollie
Das Thema wurde schon diverse Male behandelt und eine klare Aussage nicht gefunden.
Meines Wissens wird man keine Aufbewahrungsfristen finden, Kommentare im BetrVG. sind dazu auch mager gesäht.
Ich würde nach dem Grundsatz gehen, was mit Sicherheit nicht mehr gebraucht wird, kann weg.
Aufbewahren solltet ihr alles Dokumentierte, was vielleicht mal rechtlich relevant sein könnte und man Euch einen Strick draus drehen könnte, wenn ihr das Gegenteil nicht nachweisen könnte, beispielsweise prozeßrelevante Beschlüsse, Wiersprüche gegenüber dem AG etc.
Erstellt am 15.06.2005 um 19:12 Uhr von Leon
mir gab ein Arbeitsrechtler die Auskunft, dass Sitzungsprotokolle und Wahlunterlagen 10 JAhre, Beschlüsse und Betriebsvereinbarungen über den Zeitraum ihrer Gültigkeit aufbewahrt werden müssen. Notfalls einen größeren Aktenschrank anfordern.. ;-)