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Bezahlte Tage Freizeit zur Stellensuche ohne Nachweis ???

O
olymp
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser Betrieb schließt demnächst haben einen Sozialplan und Interressenausgleich gemacht. Da unter §5 steht: Allen von Kündigung betroffenen Arbeitnehmern nach diesem Sozialplan erhalten 2 bezahlte Tage Freizeit zur Stellensuche. Hierfür ist ein Nachweis nicht erforderlich.

Das Problem: Ein betroffener AN hat dieses im Urlaubsschein unter Sonderurlaub eingetragen ihm wurde aber ein normaler Urlaubstag abgezogen. Auf Nachfrage von AN bei AG hieß es nur noch nie gehört. Ich als BR war anschliessend mit dem Kollegen bei AG, dort hieß es nur im Moment keine Zeit und auch keine Ahnung wann es passt einen Termin wollte AG nicht geben, was kann ich als BR machen, bitte eventuell mit §

Vielen Dank im Voraus

5.92301

Community-Antworten (1)

P
pirat

09.12.2008 um 20:53 Uhr

@ olymp, " Auf Nachfrage von AN bei AG hieß es nur noch nie gehört"... nun, da könnte man doch Abhilfe schaffen , wenn ihr im Besitz eines vom AG unterzeichneten Sozialplan/Interressenausgleichs seid, solltet ihr seinem Gedächtnis auf die Sprünge helfen... was steht den unter Schlussbestimmungen über Einhaltung/Meinungsverschiedenheiten...

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