W.A.F. LogoSeminare

Bereitschaftsdienst für Sauerstoffkonzentrator-Benutzer ohne Entlohnung?

R
Ray
Nov 2016 bearbeitet

Ich arbeite in einem Sanitätshaus und betreue unter anderem auch Patienten, die von einem Sauerstoff-Konzentrator abhängig sind. Alle fünf Wochen habe ich, vom Chef angeordnet, eine Woche Sauerstoff-Bereitschaftsdienst. Die Zeiten unter der Woche sind von 18.00 Uhr - 8.00 Uhr und am Wochenende 24 Stunden. Für diesen Bereitschaftsdienst gibt es weder Geld, noch einen Freizeitausgleich. Ist dies zulässig? Wo bekomme ich eine verbindliche Auskunft? Danke für Ihre Hilfe Ray

5.72102

Community-Antworten (2)

C
carrie

08.12.2008 um 19:55 Uhr

@Ray Auszug: Mit der Neufassung wird jegliche Gleichsetzung von Bereitschaftsdienst und Ruhezeit beseitigt. Arbeitsschutzrechtlich zählt Bereitschaftsdienst jetzt immer zur Arbeitszeit. In Zukunft wird somit das Verständnis von Bereitschaftsdienst in Tarifverträgen, soweit es um deren Vergütung geht, ein vollständig anderes sein als das arbeitsschutzrechtliche. Dies zeigt sich insbesondere am Beispiel des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT), der gerade in Bereichen mit häufigem Bereitschaftsdienst greift (s. dazu Hamm, AiB 3/2004, 133 (134)).

Quelle:http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2004/NL_112.php

Hier noch ein Urteil: http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/bag-04-01-28-5-azr-530-02.htm

"Der Bereitschaftsdienst stellt eine Leistung des Arbeitnehmers dar, die wegen der insgesamt geringeren Inanspruchnahme des Arbeitnehmers niedriger als sog. Vollarbeit vergütet werden darf. Daran ändert die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nichts, nach der Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist. (...) Auf die Frage, ob die Bereitschaftsdienste nach dem Arbeitszeitgesetz zulässig waren, kommt es nicht an."

R
Rosemariele

08.12.2008 um 19:58 Uhr

Eine verbindiche Antwort gibt es nur vor Gericht. Aber auch en rechtsanwalt oder die Gewerkschaft kann hier ien belastbare Auskunft geben.

Ihre Antwort

Verwandte Themen