Überprüfung/wachung der PC's von BRMitgliedern?
Hallo Leute, kann hier wirklich keiner helfen? Gruß Rac
Hallo Leute, hab mir gerade im Fitting einen Wolf gelesen und find es einfach nicht. Hintergrund - Die GL möchte eine BV zur Überprüfung/wachung von Datenverarbeitungsanlagen (PC's). Das schließt mit ein, Dateien auf Datenträgern, e-mails, Internetverbindungsdaten etc.... . D.h. es soll ein "Kontrollgremium" 2 bis 4 mal im Jahr eine Anzahl Benutzer ( ca. 10 bis 50 je Überprüfung) an ihren Arbeitsplätzen aufsuchen und o.g. Dinge überprüfen. Es besteht eine Arbeitsanweisung der GL daß "PC's(Iinternet, e-mail etc...)" nur Dienstlich genutzt werden dürfen. So weit so gut, hiervon ausgenommen sollen die PC's im BR Büro sein. Wir sind aber 17 Mitglieder im BR und auch die nichtfreigestellten machen BR arbeit. Alle PC's sind im Firmennetzwerk vernetzt und egal an welchem PC man gerade arbeitet man meldet sich mit seiner Benutzer ID an. Meine Rechtsauffassung ist - auch die Benutzer der BR-Mitglieder die nicht im BR-Büro arbeiten, dürfen nicht kontroliert werden. Aber ich find es nicht im BetrVG/Fitting.
Danke im Voraus
RAC
Community-Antworten (9)
14.12.2006 um 14:04 Uhr
Der Fitting befaßt sich nicht mit dem Datenschutzgesetz und auch nicht mit den Telekommunikationsgesetz sondern mit dem BetrVG! Der BR nimmt unabhängig vom AG seine Aufgaben war, schon deshalb ist der BR nicht zu überwachen. siehe $ 80 Abs.1 Nr.1 und § 87 Abs. 1 Nr.6 BetrVG.
Aber es ist auch nicht in Ordnung das die GL eigenmächtig eine „Arbeitsanweisung“ vorgibt. Das muss die GL mit Euch vereinbaren und plant dies offenbar jetzt auch. Es kann nicht sein, dass ihr euch nur um Eure BR-Anliegen kümmert, ihr müsst Euch über Euere Kollegen/-innen auch Gedanken machen. Das Ansinnen mit einem „Kontrollgremium“ ist sehr fragwürdig, was sind dann die Konsequenzen daraus? Dringend schulen lassen!
14.12.2006 um 14:45 Uhr
Hallo RAC habe zwar nur den Däubler, müsste aber im Fitting aber auch stehen. Also §94 V. Betriebsrat und BDSG. Der Betriebsrat ist ausserdem Autonom, gleich mit Geschäftsleitung und die wird auch nicht überprüft. Gruss Mäggi
14.12.2006 um 16:54 Uhr
Hallo Mäggi, §94 ??? Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze???
verstehe leider den Zusammenhang nicht.
Gruß RAC
14.12.2006 um 17:05 Uhr
Hallo Konrad,
ein BR Gremium das sich einig ist hat hier kein Problem. Aber leider muß ich mein Rechtsverständnis mit Gesetzestexten, Kommentaren und Urteilen untermauern, da das überwiegend GL freundliche Gremium dieser nur bei eindeutiger Rechtslage und wenn es gar keine Möglichkeit hat wiederspricht. Haben leider keinen so tollen Organisationsgrad, aber wir arbeiten daran.
Gruß RAC
15.12.2006 um 07:34 Uhr
Moin moin, Der BR-PC darf vom GF etc. nicht kontrolliert oder überprüft werden ausser es liegt ein Verdacht einer strafbaren Handlung vor. Dies gilt nur für den PC im BR-Büro !!!! Wenn ein BR-Mitglied Bertiebsratsarbeit machen soll und will, kann es dies am BR-PC tun, wenn eine kontrolle ausgeschlossen werden soll. Das ein dienstlicher PC nicht nur für privat- anwendungen genutzt werden sollte ,versteht sich von selbst. Es gibt darüber Gerichtsurteile, dass es vom Arbeitgeber eine stilschweigende Duldung ist ,wenn die Privat Nutzung nicht schriftlich untersagt ist. Aber diese Privat Nutzung ist zeitlich begrenzt !! Ihr solltet schleunigst eine BV abschliessen die diese Geschichte regelt !!!
Tipp: Bei Google "private Nutzung des PC am Arbeitsplatz eingeben" !! Gibt reichlich Links zu diesem Thema !!
15.12.2006 um 08:33 Uhr
Hallo H.M,
?????Dies gilt nur für den PC im BR-Büro !!!!??????
wo steht das? bitte wenn möglich §§ und evtl Rn. des Kommentars bzw. Az des Urteils.
Gruß und Danke RAC
15.12.2006 um 10:44 Uhr
Hallo Ramses II,
habe inzwischen ja weitergeforscht. Eine direkte Antwort habe ich leider nicht gefunden, aber evtl. einige Ableitungen z.B. BetrVG Fitting (Ausgabe20)
§78 Fitting Rn 8,10, 11
§81 /6
§79 Fitting Rn 37
§75/2 Fitting Rn67, 66
Was meinst Du?
Gruß und Danke RAC
15.12.2006 um 12:33 Uhr
Hey, Ramses II Nur ne kleine Auswahl zum anschauen :-) !!!! www.sakowski.de/arb-r/arb-r26.html www.internetrecht-rostock.de/internet_am_arbeitsplatz.htm
und du sollst dich wundern wieviel Links du kriegst wenn du genau: Private Nutzung PC am Arbeitsplatz eingibst. Nur zu der Unterstellung ich hätte die recherche nicht durchgeführt :-) Haben übrigens gerade eine BV diesbezügl. abgeschlossen bin also ziemlich informiert.
Gruß H.M
15.12.2006 um 12:49 Uhr
Ramses II,
Die Rn beziehen sich auf Fitting (Ausgabe20) siehe oben. Muß ihn leider selber kaufen und den neuesten hab ich noch nicht.
Gruß Robert
Verwandte Themen
Versetzung, aber vorher Überprüfung Eingruppierung beantragt. Wie vorgehen?
Guten Abend, folgendes passiert in einer Landesverwaltung. Eine Fachbereichsleitung beantragte für eine Kollegin neue Tätigkeiten vor ca 8 Monaten, auf Grund einer Kündigung eines anderen Mitarbeite
Kurzfristig gestrichene Fortbildungstage
Hallo! Ich bin grad völlig aufgelöst, da mir sehr kurzfristig 6 Fortbildungstage, für mich nicht nachvollziehbar, gestrichen wurden. Mobbing Richung Betriebsrat sind keine Seltenheit, aber das ist sch
Betriebsrat haltet Betriebsvereinbarung nicht ein, was tun?
Grundlagen: ich bin angestellt seit 01.01.2020 mit IG-Metal Baden-Württemberg EG17 EW2 (Entwicklungsstufe 2). In dem “Betriebsvereinbarung zur Einführung von Entwicklungsstufen in den tariflichen Entg
Überprüfung von Konten eines Mitarbeiters ( Kreditinstitut ) - Darf der Arbeitgeber ohne Mitteilung an den Kollegen dessen Konten einfach überprüfen?
Ich bin Mitarbeiter eines Kreditinstitutes und in dessen Personalrat. Ein Kunde der Bank hat gegen einen Mitarbeiter gegenüber einem Kollegen einen Vorwurf erhoben ( es solle vor ca. 6 Jahren eine Ma
Ständiger Lohnverzug - wann können wir die Arbeitskraft zurückhalten?
Hallo liebe Kollegen, ich bin eins von 5 BRMitgliedern in einem Betrieb mit ca.130 Mitarbeitern (ca.2/3 Produktion und 1/3 Verwaltung). Wir haben momentan und eigentlich schon länger immer wieder Pro