Erstellt am 14.12.2006 um 13:04 Uhr von Konrad
Der Fitting befaßt sich nicht mit dem Datenschutzgesetz und auch nicht mit den Telekommunikationsgesetz sondern mit dem BetrVG!
Der BR nimmt unabhängig vom AG seine Aufgaben war, schon deshalb ist der BR nicht zu überwachen. siehe $ 80 Abs.1 Nr.1 und § 87 Abs. 1 Nr.6 BetrVG.
Aber es ist auch nicht in Ordnung das die GL eigenmächtig eine „Arbeitsanweisung“ vorgibt. Das muss die GL mit Euch vereinbaren und plant dies offenbar jetzt auch.
Es kann nicht sein, dass ihr euch nur um Eure BR-Anliegen kümmert, ihr müsst Euch über Euere Kollegen/-innen auch Gedanken machen.
Das Ansinnen mit einem „Kontrollgremium“ ist sehr fragwürdig, was sind dann die Konsequenzen daraus?
Dringend schulen lassen!
Erstellt am 14.12.2006 um 13:45 Uhr von Mäggi
Hallo RAC
habe zwar nur den Däubler, müsste aber im Fitting aber auch stehen. Also §94 V. Betriebsrat und BDSG.
Der Betriebsrat ist ausserdem Autonom, gleich mit Geschäftsleitung und die wird auch nicht überprüft.
Gruss Mäggi
Erstellt am 14.12.2006 um 15:54 Uhr von RAC
Hallo Mäggi,
§94 ??? Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze???
verstehe leider den Zusammenhang nicht.
Gruß RAC
Erstellt am 14.12.2006 um 16:05 Uhr von RAC
Hallo Konrad,
ein BR Gremium das sich einig ist hat hier kein Problem. Aber leider muß ich mein Rechtsverständnis mit Gesetzestexten, Kommentaren und Urteilen untermauern, da das überwiegend GL freundliche Gremium dieser nur bei eindeutiger Rechtslage
und wenn es gar keine Möglichkeit hat wiederspricht.
Haben leider keinen so tollen Organisationsgrad, aber wir arbeiten daran.
Gruß RAC
Erstellt am 15.12.2006 um 06:34 Uhr von H.M
Moin moin,
Der BR-PC darf vom GF etc. nicht kontrolliert oder überprüft werden ausser es liegt ein Verdacht einer strafbaren Handlung vor. Dies gilt nur für den PC im BR-Büro !!!!
Wenn ein BR-Mitglied Bertiebsratsarbeit machen soll und will, kann es dies am BR-PC tun, wenn eine kontrolle ausgeschlossen werden soll.
Das ein dienstlicher PC nicht nur für privat- anwendungen genutzt werden sollte ,versteht sich von selbst.
Es gibt darüber Gerichtsurteile, dass es vom Arbeitgeber eine stilschweigende Duldung ist ,wenn die Privat Nutzung nicht schriftlich untersagt ist.
Aber diese Privat Nutzung ist zeitlich begrenzt !!
Ihr solltet schleunigst eine BV abschliessen die diese Geschichte regelt !!!
Tipp: Bei Google "private Nutzung des PC am Arbeitsplatz eingeben" !!
Gibt reichlich Links zu diesem Thema !!
Erstellt am 15.12.2006 um 07:33 Uhr von RAC
Hallo H.M,
?????***Dies gilt nur für den PC im BR-Büro !!!!***??????
wo steht das? bitte wenn möglich §§ und evtl Rn. des Kommentars
bzw. Az des Urteils.
Gruß und Danke RAC
Erstellt am 15.12.2006 um 09:44 Uhr von RAC
Hallo Ramses II,
habe inzwischen ja weitergeforscht. Eine direkte Antwort habe ich leider nicht gefunden, aber evtl. einige Ableitungen z.B. BetrVG Fitting (Ausgabe20)
§78 Fitting Rn 8,10, 11
§81 /6
§79 Fitting Rn 37
§75/2 Fitting Rn67, 66
Was meinst Du?
Gruß und Danke RAC
Erstellt am 15.12.2006 um 11:33 Uhr von H.M
Hey, Ramses II
Nur ne kleine Auswahl zum anschauen :-) !!!!
www.sakowski.de/arb-r/arb-r26.html
www.internetrecht-rostock.de/internet_am_arbeitsplatz.htm
und du sollst dich wundern wieviel Links du kriegst wenn du genau: Private Nutzung PC am Arbeitsplatz eingibst.
Nur zu der Unterstellung ich hätte die recherche nicht durchgeführt :-)
Haben übrigens gerade eine BV diesbezügl. abgeschlossen bin also ziemlich informiert.
Gruß
H.M
Erstellt am 15.12.2006 um 11:49 Uhr von RAC
Ramses II,
Die Rn beziehen sich auf Fitting (Ausgabe20) siehe oben. Muß ihn leider selber kaufen und den neuesten hab ich noch nicht.
Gruß Robert