Hallo Leute,
kann hier wirklich keiner helfen?
Gruß Rac

Hallo Leute,
hab mir gerade im Fitting einen Wolf gelesen und find es einfach nicht.
Hintergrund - Die GL möchte eine BV zur Überprüfung/wachung von Datenverarbeitungsanlagen (PC's).
Das schließt mit ein, Dateien auf Datenträgern, e-mails, Internetverbindungsdaten etc.... .
D.h. es soll ein "Kontrollgremium" 2 bis 4 mal im Jahr eine Anzahl Benutzer ( ca. 10 bis 50 je Überprüfung) an ihren Arbeitsplätzen aufsuchen und o.g. Dinge überprüfen. Es besteht eine Arbeitsanweisung der GL daß "PC's(Iinternet, e-mail etc...)" nur Dienstlich genutzt werden dürfen.
So weit so gut, hiervon ausgenommen sollen die PC's im BR Büro sein. Wir sind aber 17 Mitglieder im BR
und auch die nichtfreigestellten machen BR arbeit. Alle PC's sind im Firmennetzwerk vernetzt und egal an welchem PC man gerade arbeitet man meldet sich mit seiner Benutzer ID an.
Meine Rechtsauffassung ist - auch die Benutzer der BR-Mitglieder die nicht im BR-Büro arbeiten, dürfen nicht kontroliert werden. Aber ich find es nicht im BetrVG/Fitting.

Danke im Voraus

RAC