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Aufrüstung von Druckern im Linienverkehr - BRV mittlerweile Personalbearbeiter geworden?

T
Truppmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,habe da mal eine Frage Bei uns in der Fa. werden 15 Min. zum Aufrüsten der Drucker gegeben. ( wir sind ein Priv Bus Untrnehmen im Linien u. Reiseverkehr )Jetzt geht unser BRV her u.will diese 15 Min. streichen ohne den BR vorher angehört zu haben.Mit der Begründung :"man könnte den Drucker auch während der Fahrt zum Einsatzort Aufrüsten. Ich mus dazu Sagen das unser BRV mittlerweile Personalbearbeiter geworden ist. Ich bin der Meinung das beides nicht zulässig ist . um Antworten wird gebeten mfg Truppmann

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Community-Antworten (4)

M
Maclogic

06.12.2008 um 20:55 Uhr

Zulässig ist es doch, dass euer BRV jetzt Personalbearbeiter ist. Ob die Aufrüstung der Drucker während der Fahrt aber einen Arbeitssicherheitsaspekt standhält ist zweifelhaft. Würde ich persönlich prüfen lassen. Und dann gibt es immer noch die Möglichkeit des Betriebsrates den BRV abwählen und einen neuen zu wählen

G
Galaxy

06.12.2008 um 21:04 Uhr

@truppmann

deine Frage zum Drucker aufrüsten kann ich nicht beantworten, Ø Erfahrung mit dem Thema. Wenn der BRV nicht zum "leitenden Angestellten" im Sinne des § 5, Absatz 3 und 4 BetrVG "mutiert" ist, dann spricht rein rechtlich nichts gegen eine Gleichzeitige Funktion als BRV & Personal(sach)bearbeiter. Moralisch muss das jeder für sich selbst bewerten. Außerdem, ihr als BR-Gremium habt ihn gewählt und könnt ihn auch wieder abwählen, ich denke du weisst wie das funktioniert, lese deinen "nick" nicht zum 1.mal hier im Forum..

C
carrie

06.12.2008 um 21:25 Uhr

@Truppmann Ich verstehe nicht ganz, wie der BRV einfach alleine bestimmen kann, dass etwas "gestrichen" wird.

F
frager1

07.12.2008 um 13:37 Uhr

während der Fahrt, hat der Busfahrer die Hände an Lenkrad bzw. nutz sie zu steuern des Busses. Diese Tätigkeit nebenbei ist somit nicht möglich. Schaltet doch einfach einmal die zuständige BG und das Amt für Arbeitssicherheit/ Arbeitsschutz (Gewerbeaufsichtsamt) und auch die BAG ein und teilt dieses auch im Vorfeld dem BRV mit.

Weiter dürfte dieser Vorgang wohl auch eine MB gem § 81 und § 87 aus.

PS: Durchaus dem BRV auch zu verstehen geben, dass man mit einen BRV mit solchen Ansinnen Probleme hat und ggf. über eine Neuwahl nachdenk!

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