Lenk u. Ruhezeit; nach 6 Arbeitstagen einen freien Tag - gilt nicht für Fahrer im Linienverkehr?
Hallo !!! wir sind ein Privates Busunternehmen im Linien u.Reiseverkehr.Einige unserer Fahrer haben gemischten Dienst, das heist: Sie Fahren im Reise u.Linienverkehr.Nach der Lenk u. Ruhezeit Verordnung müssen die Fahrer nach 6 Arbeitstagen einen freien Tag haben. Unsere GL sagt: er hätte Rücksprache mit seinem Anwalt genommen und das dieses im Linienverkehr nicht gilt u. ließ einige Kollegen acht Tage am Stück Fahren. wer kann uns da weiterhelfen. für Antworten bin ich Euch dankbar
Community-Antworten (2)
18.10.2008 um 01:04 Uhr
@Truppmann Manno Mann...Eure Lenk- und Ruhezeiten Regelungen sind ja der Hammer. Alles was ich verstanden habe ist , das es scheinbar beim Linienverkehr von der Linienlänge abhängt. Und das sich 2007 einiges verändert hat. Schau mal hier...vielleicht hilft es dir ja.
20.10.2008 um 01:11 Uhr
Die Definition für Lienenverkehr findest Du hier: www.personenverkehr.eu/Konzessionsrecht/Strassenpersonenverkehr/Linienverkehr_KOM.htm
Außerdem steht § 21a Arbeitszeitgesetz "Beschäftigung im Straßentransport" in Konkurrenz mit den entsprechenden Sozialvorschriften.
Die Sozialvorschriften, gelten verbindlich für Europa. Das Arbeitszeitgesetz nur national.
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