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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lenk u. Ruhezeit; nach 6 Arbeitstagen einen freien Tag - gilt nicht für Fahrer im Linienverkehr?

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Truppmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !!! wir sind ein Privates Busunternehmen im Linien u.Reiseverkehr.Einige unserer Fahrer haben gemischten Dienst, das heist: Sie Fahren im Reise u.Linienverkehr.Nach der Lenk u. Ruhezeit Verordnung müssen die Fahrer nach 6 Arbeitstagen einen freien Tag haben. Unsere GL sagt: er hätte Rücksprache mit seinem Anwalt genommen und das dieses im Linienverkehr nicht gilt u. ließ einige Kollegen acht Tage am Stück Fahren. wer kann uns da weiterhelfen. für Antworten bin ich Euch dankbar

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Community-Antworten (2)

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Immie

18.10.2008 um 01:04 Uhr

@Truppmann Manno Mann...Eure Lenk- und Ruhezeiten Regelungen sind ja der Hammer. Alles was ich verstanden habe ist , das es scheinbar beim Linienverkehr von der Linienlänge abhängt. Und das sich 2007 einiges verändert hat. Schau mal hier...vielleicht hilft es dir ja.

http://www2.wkstmk.at/wko.at/verkehr/autobus/arbeitsrecht/Kurz%C3%BCbersicht_Lenk-_und_Ruhezeiten.pdf

DAH
Der alte Heini

20.10.2008 um 01:11 Uhr

Die Definition für Lienenverkehr findest Du hier: www.personenverkehr.eu/Konzessionsrecht/Strassenpersonenverkehr/Linienverkehr_KOM.htm

Außerdem steht § 21a Arbeitszeitgesetz "Beschäftigung im Straßentransport" in Konkurrenz mit den entsprechenden Sozialvorschriften.

Die Sozialvorschriften, gelten verbindlich für Europa. Das Arbeitszeitgesetz nur national.

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