Der Fall ist, dass wir zwei Arbeitszeitkonten haben, ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmerkonto. Diese müssen einmal jährlich zum 31.03. die Nulllinie durchlaufen. Auf dem Arbeitnehmerkonto fließen nicht gemäß erbrachten Stunden vom Dienstplan (extra kommen, wegen Krankheit) und Zuschlagsstunden ein. Wir können uns von diesem Konto jährlich bis zu 100 Stunden auszahlen lassen (z.B. 5 Monate * 20 Stunden) und weiterhin bis zum 01.12. eines Jahres selbst bestimmen, wann wir dafür Bonusfrei haben möchten.

Hier nun ein Beispiel:

B = Bonusfrei (7,8 Stunden die vom AN-Konto abgezogen werden)

Dienst = Arbeitszeit

Montag - Freitag = Bonusfrei

Samstag und Sonntag ist ein Dienst mit 8 Std. eingetragen. Sonntagsarbeit ist bei uns erlaubt.

Nun meint XY, dass die Kollegin auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 55 Stunden kommt und am Wochenende frei haben müsste.

5 * 7,8 Std. Freizeitausgleich + 2 * 8 Std. Arbeitszeit.

Ich sehe dies allerdings anders, da Freizeitausgleich im Gegensatz zum Urlaub nicht als Erholung dient, sondern man lediglich frei hat. Es wird je von Montag – Freitag gar keine Arbeitsleistung erbracht, somit kann diese Zeit doch gar nicht zur wöchentlichen Arbeitszeit zählen…

Danke für Eure Hilfe.