Erstellt am 23.01.2020 um 07:57 Uhr von Kratzbürste
Eure BV ist offensichtlich lückenhaft und oberflächlich ausgearbeitet. Da müssten die Antworten drin stehen.
Und warum spricht man überhaupt von Bonus? Es ist doch Ausgleich für geleistete Arbeit?
Im Zeitausgleich kann man im Übrigen kaum die Höchstarbeitszeit überschreiten - weil man ja nicht arbeitet.
Erstellt am 23.01.2020 um 08:23 Uhr von Kjarrigan
hallo symaru,
sorry aber ich lese da nur ein heilloses durcheinander.
Warum 2 Konten? Warum Arbeitgeberkonto? Spart ihr ArbZ für den AG?
Ich würde eurer System erstmal von Grund auf neu aufbauen.
- Definition der Begrifflichkeiten
- Letzlich gibt es bei der ArbZ - Erfassung erst einmal um einen Soll - Ist VErgleich
also - Wieviel Std. muss der AN gem. AV / TV leisten, dann wird ein Dienstplan erstellt und dem Sollplan warden die Ist Stunden (woraus auch immer sich diese ergeben, also Arbeti, Urlaub, Krank, Feiertag, Überstunden etc. gegenübergestellt.
Und da ergibt sich dann jeden Monat eine Summe - die von einem ArbZ Konto gutgeschriebn oder abgezogen wird.
Erstellt am 23.01.2020 um 08:36 Uhr von BRHamburg
Um deine Frage: Ob der Kollege/ die Kollegin am Sa und So arbeiten darf? zu beantworten NEIN darf er/sie nicht! Den die Stunden von Mo bis Fr zählen bei der Wochenarbeitszeit dazu. Damit würde die Maximale Anzahl von Stunden / Woche überschritten.
Erstellt am 23.01.2020 um 09:23 Uhr von celestro
"Den die Stunden von Mo bis Fr zählen bei der Wochenarbeitszeit dazu."
Das ergibt sich ... woraus?
Erstellt am 23.01.2020 um 09:59 Uhr von seehas
Die Wochenarbeitszeit im Sinne des AZeitG sind die gearbeiteten Stunden. Wenn der Mitarbeiter ein paar Tage Urlaub hat oder Freizeitausgleich, dann arbeitet er an diesen Tagen nicht. Es entstehen keine Stunden im Sinne des AZeitG.
Erstellt am 23.01.2020 um 10:49 Uhr von wdliss
Wenn ich es richtig verstehe geht es ja nicht zwingend um Arbeitszeit im Sinne des ArbZG sondern um die Art der internen Abrechnung. Wenn jemand Mo-Fr Freizeitausgleich hat und Sa+So arbeitet mutet es doch ein bischen komisch an, wenn das mit 40 Std. abgerechnet wird. Das ist ja in etwa so, als wenn der AG sagt Mo-Fr gearbeitet, Sa+So Freizeitausgleich - 2* 7,8 Stunden Abzug?!
Erstellt am 23.01.2020 um 11:34 Uhr von Pjöööng
"Nun meint XY, dass die Kollegin auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 55 Stunden kommt und am Wochenende frei haben müsste."
Was ist das für eine 55 Stunden Regelung? Wo kommt die her?
Erstellt am 23.01.2020 um 12:10 Uhr von §§Reiter
Kollegin XY verwechselt Arbeitszeit im Sinne der Vergütung mit Arbeitszeit im Sinne des ArbZG.
Es werden zwar 55 Stunden vergütet, aber nur 16 Stunden (2*8 Sa/So) tatsächlich gearbeitet. Arbeit im Sinne der Höchstarbeitszeit lt. ArbZG sind nur die Stunden, die auch tatsächlich gearbeitet wurden. Die übrigen Stunden (Mo-Fr) werden zwar auf diese Woche angerechnet und vergütet, aber tatsächlich gearbeitet wurden diese Stunden zu einem anderen Zeitpunkt. Für die Höchstarbeitszeit lt. ArbZG ist der Zeitpunkt relevant wann die Stunden tatsächlich gearbeitet wurden, nicht der Zeitpunkt wann sie vergütet werden.