Erstellt am 05.12.2008 um 10:51 Uhr von Kölner
@MrBig
Du bekommst doch Verletztengeld, oder?
Und warum sollst Du 100% bekommen, gibt es einen TV? §§ 45, 47 SGB VII...
Erstellt am 05.12.2008 um 11:09 Uhr von MrBig
Es gibt einen TV darin soll stehen: Erst nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit zahlt die Firma freiwillig. Hab dies aber noch nicht nachgelesen....werd ich aber noch tun.
Ich meine es liegt grobe Fahrlässigkeit vor, der Azubi hat grob gegen die Anweisung gehandelt und die GL handelt ebenso...........keine Maßnahmen nach vielen Unfällen ( auch schweren)
Arbeitschutzgesetz u Arbeitsstättenverordnung sind da teils klar teils schwammig in der Auslegung.
Krankengeld ist ja weniger ca.20% und ich habe nicht fahrlässig gehandelt, meine Meinung.
Erstellt am 05.12.2008 um 11:15 Uhr von Kölner
@MrBig
Die Schuldfrage ist m.E. völlig uninteressant.
Du bekommst 80% aber maximal nur die Höhe Deines Nettogehaltes.
Andererseits bezahlst Du auch nur den halben Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, die andere Hälfte übernimmt die BG. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt die BG sogar komplett. Also?
Erstellt am 05.12.2008 um 11:18 Uhr von VIONÄR
Den Differenzbetrag übernimmt meines Wissens die zuständige BG für den Zeitraum von 78 Wochen!
Erstellt am 05.12.2008 um 11:20 Uhr von Kölner
@VIONÄR
Nein, eben nicht!
Der Unterschied zum Krankengeld ist der, dass bei der Berechnung des Verletztengeldes auch Zulagen etc. eingerechnet werden.