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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Differenz zum Krankengeld - nach einem Arbeitsunfall?

M
MrBig
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute !

Ich würde gerne wissen, wie ist es mit der Differenz zum Krankengeld ?

Bin nun bald 6 Wochen Krank nach einem Arbeitsunfall und es wird wohl noch ein paar Wochen dauern. Ein Kollege hat mich über den Haufen gefahren und mir den Fuß gebrochen. Der Auszubildende hatte eine Einweisung von der FASI für sein Fahrzeug bekommen. Dennoch fuhr er ohne ausreichende Sicht vorwärts und Verletzte mich. In unserer Halle im WA gibt es keine eingezeichneten Verkehrswege. Nun meine Frage: Wer kommt für die ca. 20% Kohle auf die mir fehlen, hoffe es ist nicht noch mehr ?

Big

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

05.12.2008 um 11:51 Uhr

@MrBig Du bekommst doch Verletztengeld, oder? Und warum sollst Du 100% bekommen, gibt es einen TV? §§ 45, 47 SGB VII...

M
MrBig

05.12.2008 um 12:09 Uhr

Es gibt einen TV darin soll stehen: Erst nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit zahlt die Firma freiwillig. Hab dies aber noch nicht nachgelesen....werd ich aber noch tun.

Ich meine es liegt grobe Fahrlässigkeit vor, der Azubi hat grob gegen die Anweisung gehandelt und die GL handelt ebenso...........keine Maßnahmen nach vielen Unfällen ( auch schweren) Arbeitschutzgesetz u Arbeitsstättenverordnung sind da teils klar teils schwammig in der Auslegung. Krankengeld ist ja weniger ca.20% und ich habe nicht fahrlässig gehandelt, meine Meinung.

K
Kölner

05.12.2008 um 12:15 Uhr

@MrBig Die Schuldfrage ist m.E. völlig uninteressant. Du bekommst 80% aber maximal nur die Höhe Deines Nettogehaltes. Andererseits bezahlst Du auch nur den halben Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, die andere Hälfte übernimmt die BG. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt die BG sogar komplett. Also?

V
VIONÄR

05.12.2008 um 12:18 Uhr

Den Differenzbetrag übernimmt meines Wissens die zuständige BG für den Zeitraum von 78 Wochen!

K
Kölner

05.12.2008 um 12:20 Uhr

@VIONÄR Nein, eben nicht! Der Unterschied zum Krankengeld ist der, dass bei der Berechnung des Verletztengeldes auch Zulagen etc. eingerechnet werden.

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