Hallo

habe da eine Frage und zwar:Unser AG(Autozulieferant) hatte im November erwähnt,daß Kurzarbeit vom Januar-März 09 gemacht werde,nun wurde es mit sofortiger Wirkung für Dezember 08 beim Arbeitsamt angemeldet!Darf er das ohne irgendwelche Fristen einzuhalten??Können wir als AN irgendwas da unternehmen??
Danke für Antworten