Erstellt am 04.12.2008 um 20:46 Uhr von ridgeback
@Antrial,
der Betriebsrat kann keine Kurzarbeit beantragen, euch steht allerdings ein Initiativrecht bei der Einführung von Kurzarbeit zu, etwa um Arbeitnehmer eures Betriebs vor einer Kündigung zu schützen. Bei Nichteinigung über die Einführung von Kurzarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber hat auf Antrag einer der Beteiligten die Einigungsstelle zu entscheiden. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
Erstellt am 05.12.2008 um 08:43 Uhr von Trainer
Hallo ridgeback,
frage mal beim Arbeitsamt nach und du bekommst die Antwort, dass auch die Betriebsvertretung (BR) Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit stellen kann
Erstellt am 05.12.2008 um 09:42 Uhr von Kölner
@ridgeback
Da würde ich Dir gerne zusätzlich noch § 173 Abs. 1 SGB III als Lektüre empfehlen.
Erstellt am 05.12.2008 um 16:49 Uhr von ridgeback
@Trainer und Kölner,
danke für den Hinweis, war mir, Schande über mich, nicht bekannt.