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Kurzarbeit beantragen als Betriebsrat - Was ist zu beachten?

A
Antrial
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, da unser Arbeitgeber trotz starkem Umsatzrückgang ( Automobilzulieferer ) keine Kurzarbeit beantragen will wollen wir das als Betriebsrat tun. Was ist zu beachten? Wer muß dann den " Papierkram" ( Unterlagen für das Arbeitsamt ) erstellen ?

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Community-Antworten (4)

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ridgeback

04.12.2008 um 21:46 Uhr

@Antrial, der Betriebsrat kann keine Kurzarbeit beantragen, euch steht allerdings ein Initiativrecht bei der Einführung von Kurzarbeit zu, etwa um Arbeitnehmer eures Betriebs vor einer Kündigung zu schützen. Bei Nichteinigung über die Einführung von Kurzarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber hat auf Antrag einer der Beteiligten die Einigungsstelle zu entscheiden. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

T
trainer

05.12.2008 um 09:43 Uhr

Hallo ridgeback, frage mal beim Arbeitsamt nach und du bekommst die Antwort, dass auch die Betriebsvertretung (BR) Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit stellen kann

K
Kölner

05.12.2008 um 10:42 Uhr

@ridgeback Da würde ich Dir gerne zusätzlich noch § 173 Abs. 1 SGB III als Lektüre empfehlen.

R
ridgeback

05.12.2008 um 17:49 Uhr

@Trainer und Kölner, danke für den Hinweis, war mir, Schande über mich, nicht bekannt.

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