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Überstunden / Mittwoch-Nachmittag - Chef schreibt vor, wann diese abgefeiert werden können?

S
suffelquerk
Jan 2018 bearbeitet

hallo, mein serviceleiter ist mein problem. ich bin seit 2006 JAV. bisher war es immer i.o., dass ich mittwochs zwischen 13 und 15 uhr gegangen bin, da ich überstunden hatte, bzw. die überstunden vom donnerstag genommen habe. jetzt darf ich meine überstunden nicht mehr nehmen zumindest nicht mittwochs. er schreibt mir vor, wann ich diese abfeiern kann. jeder in der bank darf allerdings mittwochs früher heimgehen. ist das rechtens so? dass mit zweirlei maß gemessen wird? außerdem wie ist das mit der mittagspause? muss diese genommen werden? wenn ich jetzt 7,45 std. am tag arbeite, wielange ist dann die mittagspause?

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Community-Antworten (6)

RW
rainer w

03.12.2008 um 12:52 Uhr

@suffelquerk Grundsätzlich kann der AG bestimmen wann Überstunden abzufeiern sind. Ermuß es jedoch nur rechtzeitig anmelden. Einige Gerichte haben da entschieden das eine Ankündigungsfrist 4 Werktage vorher erfolgen muß. Ich würde aber mal nach der genauen Begründung fragen warum du als einzigster nicht am Mittwoch gehen kannst. Hier könnte man auf §75 BetrVG verweisen unter dem Motto Recht und Billigkeit. Andersrum kann ich mir nicht vorstellen das Du alleine in der Bank rumtaperst. Wegen der Pausen lese Dir mal §4 Des Arbeitzeitgesetzes durch, Da ist enthalten das Du 30 min Pause machen mußt. Länger als 6 Std. am Stück ist nicht erlaubt.

S
suffelquerk

03.12.2008 um 13:13 Uhr

hallo rainer, leider bin ich die einzige in der bank wo das mittwochs so gehand habt wird. alle anderen (ich habe mich da erkundigt) machen keine mittagspause und gehen um 15 uhr, da sie ja von donnerstag wieder plusstunden schreiben usw.

der vorgesetzte hat mich auf den kicker ... das ist halt das dumme.

bin ja auch JAV. kann man da während der amtszeit gekündigt werden, oder gibt es einen besonderen kündigungsschutz? was ist mit abmahnungen? gruß, dani

RW
rainer w

03.12.2008 um 13:40 Uhr

@suffelquerk Leider muß ich jetzt selbst zur arbeit und kann im Moment nicht näher auf Deine Fragen eingehen. Ich denke aber das werden dann meine Kollegen hier im Forum noch machen. Ansonsten bin ich erst ab 23:00 Uhr wieder online und schaue dann noch mal rein.

O
Olaf

03.12.2008 um 20:10 Uhr

Wenn du einen guten Draht zum BR hast dann ist das ein klarer Fall von §85. Spätestens mit der Drohung mit der Einigungsstelle sollte es dann funzen.

LAG Düsseldorf Fälle von Benachteiligung und Ungleichbehandlung können über das Beschwerdeverfahren nach §85 Abs.2 BetrVG Gegenstand eines Einigungsstellenverfahren sein.

P
pirat

03.12.2008 um 21:03 Uhr

@suffelquerk,

"bin ja auch JAV. kann man da während der amtszeit gekündigt werden, oder gibt es einen besonderen kündigungsschutz?"... nunja, mich deucht, dann solltest du davon schon Kenntnis haben..

§ 103 BetrVG - Erschwerung der außerordentlichen Kündigung eines JAV-Mitgliedes § 15 KSchG - Schutz vor Kündigung eines JAV-Mitgliedes

"was ist mit abmahnungen?", die Sinnhaftigkeit dieser Frage erschliesst sich mir nicht.....

RW
rainer w

05.12.2008 um 02:51 Uhr

@suffelquerk Was man versprochen hat sollte man auch halten. Nachdem es gestern leider nicht mehr geklappt hat nehme ich mir heute noch die zeit. Die Regularien der Biden von pirat genannten §§ solltest Du Dir inzwischen ja schon angelesen haben. Abmahnungen kann natürlich jeder AN erhalten. Das hat nichts mit einem Amt oder einer Position zu tun das ein AN ausübt oder bekleidet. Die Frage stellt sich hinterher leider immer ist sie berechtigt oder nicht. Hier steht der AN leider oftmals ziemlich alleine da, weil dem BR hier die Hände gebunden sind. Wenn Du Angst hast eine Abmahnung zu bekommen wenn Du Dich der Anweisung wiedersetzt die Pausen durch zu arbeiten, kann ich Dir sagen das Du sehr Gute Chancen hättest diese Abmahnung individualrechtlich wieder mit einem Anwalt raus zu klagen. Der von mir oben genannte § 4 des Arbeitszeitgesetzes ist einzuhalten. Hier würde dem AG auch keine BV was nützen, da diese keine Gültigkeit hätte. Solltest Du noch in der Ausbildung stecken (was ja Aufgrund Deines Amtes das Du Bekleidest durchaus möglich sein kann ), bekäme Dein AG vom Richter noch nen Satz heiße Ohren gratis dazu.

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