Arbeitgeber will Gewohnheitsrecht (Weihnachtsgeld)abschaffen - was kann der Betreibsrat dagegen unternehmen?
Bis heute wurde das Weihnachsgeld ohne Einschränkungen gezahlt. Kein Vorbehalt und auch kein Hinweis das es nur für das laufende Jahr gezahlt wird. Und jetzt der Hammer. Auf der aktuellen Abrechnung steht. "Die Zahlung des Weinhachtgeldes stellt eine freiwillige Leistung dar. Ein Anspruch auf sie wird für die Zukunft nicht begründet. Dies gilt auch im Fall wiederholter Zahlung." Bis heute gab es keine solche Einschränkung und das Weihnachtgeld wurd bis dato ohne Einschränkung gezahlt. Kann der Arbeitgeber so ohne weiteres das Gewohnheitsrecht abschaffen und was kann der Betreibsrat dagegen unternehmen. Das Weihnachtgeld wurde seit über 25 Jahre an alle Mitarbeiter gezahlt.
Community-Antworten (7)
02.12.2008 um 15:24 Uhr
02.12.2008 um 15:26 Uhr
@carrie Also kann er es jetzt als freiwillig deklarieren...
02.12.2008 um 15:39 Uhr
@Kölner Ich denke mal, dass es wichtig wäre, zu erfahren, wie lange er es schon zahlt. Wenn nach 3 maligem Zahlen eine betriebliche Übbung enstanden ist, kann er meiner Meinung nach nicht so einfach da raus, sonst würde das ja jeder AG so drehen. Der Link sollte nur ein Hinweis sein. Heute hast du es aber mit mir:-(
02.12.2008 um 20:31 Uhr
@carrie Wer lesen kann ist klar im vorteil. 25 Jahre!
02.12.2008 um 21:51 Uhr
Warum so angriffslustig Kölner?
Also Das BAG kann man eigentlich in Begründungen schlecht hinzuziehen, da es gerade bei solchen Dingen keine Grundssatzurteile fällt, sondern eher von Fall zu Fall. BRM, die sich rein auf ein BAG welches zitiert wurde berufen, könnten auf die Schnau... fallen. Nicht umsonst gibt es zum gleichen Thema verschiedene Urteile. Die Interpretation ist aus diesem Grund ohne nweiteres Wissen mehr als schwierig.
Eine Betriebliche Übung ist aber allemal jederzeit und immer wieder von verschiedenen Gerichten zu Ungunsten des AN ausgelegt worden. Beispiele kann ich nachreichen wenn gewünscht.
03.12.2008 um 06:04 Uhr
@asgard Das wurde nachträglich eingetragen, stand also am Anfang noch nicht da;-))
03.12.2008 um 19:35 Uhr
"Eine Betriebliche Übung ist aber allemal jederzeit und immer wieder von verschiedenen Gerichten zu Ungunsten des AN ausgelegt worden. Beispiele kann ich nachreichen wenn gewünscht."
Die Beispiele würden mich in der Tat interessieren.
Vermutungsmodus an<
Es wird wohl eher so gewesen sein, dass das BAG KEINE "betriebliche Übung" (an)erkannt hat ...
Vermutungsmodus aus
Verwandte Themen
Weihnachtsgeld trotz Kündigung?
Einen wunderschönen guten Morgen zusammen, ich hoffe, es geht euch gut. Ich weiß, das ist eine inividualrechtliche Frage, aber da ich euren Rat schätze, frage ich hier doch einmal an. Folgender Sach
Weihnachtsgeld nach Elternzeit
Hallo, eine langjährige Mitarbeiterin kam aus ihrer Elternzeit am 01.10. wieder arbeiten und mit dem Novembergehalt wird Weihnachtsgeld ausgezahlt. Bei Ihr wurde das Weihnachtsgeld jetzt gekürzt obwoh
Urlaub bis nächstes Jahr März unter Gewohnheitsrecht
Liebe Gemeinde, ich brauche eure Hilfe und euren Rat zu den folgenden zwei Fragen. 1. Nach wie vielen Jahren werden oder können sie als Gewohnheitsrecht verwendet werden? 2. In dem Unternehmen, in
Dienstplangestaltung / Gastronomie - Gewohnheitsrecht?
Sehr geehrte Damen und Herren, greift das "Gewohnheitsrecht" wenn einige Mitarbeiter eines Restaurants in den letzten Jahren immer an Weihnachten und Silvester Urlaub hatten, anderen Mitarbeitern d
Aus Weihnachtsgeld wird freiwillige Sonderzahlung - hebelt dies das bisherige Gewohnheitsrecht aus?
Hallo zusammen, zuerst einmal: wir haben immer Weihnachtsgeld bekommen! Nun haben wir die Lohnzettel bekommen, auf welchen an Stelle von Weihnachtsgeld "freiw. Sonderzahlung" steht. Hat dies Auswi