W.A.F. LogoSeminare

Arbeitgeber will Gewohnheitsrecht (Weihnachtsgeld)abschaffen - was kann der Betreibsrat dagegen unternehmen?

B
Babel
Jan 2018 bearbeitet

Bis heute wurde das Weihnachsgeld ohne Einschränkungen gezahlt. Kein Vorbehalt und auch kein Hinweis das es nur für das laufende Jahr gezahlt wird. Und jetzt der Hammer. Auf der aktuellen Abrechnung steht. "Die Zahlung des Weinhachtgeldes stellt eine freiwillige Leistung dar. Ein Anspruch auf sie wird für die Zukunft nicht begründet. Dies gilt auch im Fall wiederholter Zahlung." Bis heute gab es keine solche Einschränkung und das Weihnachtgeld wurd bis dato ohne Einschränkung gezahlt. Kann der Arbeitgeber so ohne weiteres das Gewohnheitsrecht abschaffen und was kann der Betreibsrat dagegen unternehmen. Das Weihnachtgeld wurde seit über 25 Jahre an alle Mitarbeiter gezahlt.

5.90607

Community-Antworten (7)

C
carrie

02.12.2008 um 15:24 Uhr

K
Kölner

02.12.2008 um 15:26 Uhr

@carrie Also kann er es jetzt als freiwillig deklarieren...

C
carrie

02.12.2008 um 15:39 Uhr

@Kölner Ich denke mal, dass es wichtig wäre, zu erfahren, wie lange er es schon zahlt. Wenn nach 3 maligem Zahlen eine betriebliche Übbung enstanden ist, kann er meiner Meinung nach nicht so einfach da raus, sonst würde das ja jeder AG so drehen. Der Link sollte nur ein Hinweis sein. Heute hast du es aber mit mir:-(

A
Asgard

02.12.2008 um 20:31 Uhr

@carrie Wer lesen kann ist klar im vorteil. 25 Jahre!

D
DonJohnson

02.12.2008 um 21:51 Uhr

Warum so angriffslustig Kölner?

Also Das BAG kann man eigentlich in Begründungen schlecht hinzuziehen, da es gerade bei solchen Dingen keine Grundssatzurteile fällt, sondern eher von Fall zu Fall. BRM, die sich rein auf ein BAG welches zitiert wurde berufen, könnten auf die Schnau... fallen. Nicht umsonst gibt es zum gleichen Thema verschiedene Urteile. Die Interpretation ist aus diesem Grund ohne nweiteres Wissen mehr als schwierig.

Eine Betriebliche Übung ist aber allemal jederzeit und immer wieder von verschiedenen Gerichten zu Ungunsten des AN ausgelegt worden. Beispiele kann ich nachreichen wenn gewünscht.

C
carrie

03.12.2008 um 06:04 Uhr

@asgard Das wurde nachträglich eingetragen, stand also am Anfang noch nicht da;-))

P
Peanuts

03.12.2008 um 19:35 Uhr

"Eine Betriebliche Übung ist aber allemal jederzeit und immer wieder von verschiedenen Gerichten zu Ungunsten des AN ausgelegt worden. Beispiele kann ich nachreichen wenn gewünscht."

Die Beispiele würden mich in der Tat interessieren.

Vermutungsmodus an<

Es wird wohl eher so gewesen sein, dass das BAG KEINE "betriebliche Übung" (an)erkannt hat ...

Vermutungsmodus aus

Ihre Antwort