Erstellt am 02.12.2008 um 08:37 Uhr von carrie
@Konni
habt ihr denn einen Betriebsrat? Der müsste dann von seinem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG gebrauch machen.
Habt ihr keinen BR dann hilft dir vielleicht dieser Link weiter:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung30997.html
Erstellt am 02.12.2008 um 09:28 Uhr von Tanzbär
Meist ist es so, dass die AN einen Brückentag wollen, der aber nicht so pauschal genehmigt wird (bei uns ist das so!). Da können wir BR vereinbaren, was wir wollen, es kann nicht jedem Recht gemacht werden, also wird gemeckert.
Hier bietet der AG einen Brückentag an: Es wird gemeckert ...
Soll der Tag um jeden Preis verhindert werden?
Ich verstehe die Eingangsfrage nicht so ganz.
Erstellt am 02.12.2008 um 09:39 Uhr von Konni
Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich werde gleich mal unter § 87 nachschauen.
@Tanzbär Es ist wirklich so, die einen meckern, wenn sie keinen Brückentag genemigt bekommen, die anderen meckern, wenn sie einen nehmen müssen. Ich sehe das ganze auch nicht als Problem, aber wir als BR werden bestimmt darauf angesprochen und dann ist es besser, man ist darauf vorbereitet.....