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Zwangsurlaub - rechtlich überhaupt einwandfrei?

K
Konni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir stehen vor folgendem Problem: der AG will am 2. januar 2009 (Freitag) quasi einen Brückentag für alle AN zur Pflicht machen. D.h. alle müssen Urlaub nehmen, bzw. wenn sie haben Überstunden ausgleichen. Ist das rechtlich überhaupt einwandfrei? Wahrscheinlich nicht, oder? Ich finde auf die schnelle aber nichts darüber. Danke für eure Antworten Gruß Konni

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Community-Antworten (3)

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carrie

02.12.2008 um 09:37 Uhr

@Konni habt ihr denn einen Betriebsrat? Der müsste dann von seinem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG gebrauch machen. Habt ihr keinen BR dann hilft dir vielleicht dieser Link weiter:

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung30997.html

T
Tanzbär

02.12.2008 um 10:28 Uhr

Meist ist es so, dass die AN einen Brückentag wollen, der aber nicht so pauschal genehmigt wird (bei uns ist das so!). Da können wir BR vereinbaren, was wir wollen, es kann nicht jedem Recht gemacht werden, also wird gemeckert. Hier bietet der AG einen Brückentag an: Es wird gemeckert ...

Soll der Tag um jeden Preis verhindert werden? Ich verstehe die Eingangsfrage nicht so ganz.

K
Konni

02.12.2008 um 10:39 Uhr

Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich werde gleich mal unter § 87 nachschauen. @Tanzbär Es ist wirklich so, die einen meckern, wenn sie keinen Brückentag genemigt bekommen, die anderen meckern, wenn sie einen nehmen müssen. Ich sehe das ganze auch nicht als Problem, aber wir als BR werden bestimmt darauf angesprochen und dann ist es besser, man ist darauf vorbereitet.....

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