Hallo zusammen,
wir stehen vor folgendem Problem:
der AG will am 2. januar 2009 (Freitag) quasi einen Brückentag für alle AN zur Pflicht machen. D.h. alle müssen Urlaub nehmen, bzw. wenn sie haben Überstunden ausgleichen.
Ist das rechtlich überhaupt einwandfrei? Wahrscheinlich nicht, oder? Ich finde auf die schnelle aber nichts darüber.
Danke für eure Antworten
Gruß
Konni