Arbeitszeit - wie ist das mit den Aufwärmpausen und mit der Arbeitszeit im Kühlhaus?
Hallo ich habe da mal frage und zwar ich arbeite im Kühlhaus bei minus 23 c und wollte mal fragen wie das mit den Aufwärmpausen und mit der arbeiszeit ist wir bekommen Zettel wo drauf steht das wir heute 10 std arbeiten müssen stadt 8std gibt es da ne reglung Gruß Petche Wir haben aber nur -22 bis 23 grad - ist das dann genauso P.S. was heist das genau bitte (Geregelt im TV oder einer BV wenn der TV das zuläßt (§ 77Abs 3 BetrVG)
Community-Antworten (3)
01.12.2008 um 19:57 Uhr
Geregelt im TV oder einer BV wenn der TV das zuläßt (§ 77Abs 3 BetrVG)
01.12.2008 um 20:44 Uhr
@Petche, TV = Tarifvertrag BV = Betriebsvereinbarung Bei Kältearbeiten sind geeignete Persönliche Schutzausrüstungen zu tragen. Die Schutzkleidung ist entsprechend den Temperaturen, den Verweilzeiten und der Tätigkeit auszuwählen. Bei Temperaturen über -5 °C kann die normale Arbeitskleidung mit warmer Unterwäsche ausreichend sein. Bei tieferen Temperaturen ist eine besondere Kälteschutzkleidung auch für Gesicht, Hände und Füße erforderlich. Für Kälteschutzkleidung müssen Einrichtungen zum Trocknen, Aufbewahren und Reinigen vorhanden sein.In Räumen mit Temperaturen unter -25 °C dürfen sich die Beschäftigten nicht länger als zwei Stunden ununterbrochen aufhalten. Nach dieser Zeit müssen sie den Kühlraum für mindestens 15 Minuten zum Aufwärmen verlassen. Wenn bei Temperaturen unter -25 °C gearbeitet wird, müssen die Beschäftigten durch spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 21 "Kältearbeiten") überwacht werden, sofern sie sich länger als 15 Minuten in der Kälte aufhalten. Die tägliche Aufenthaltsdauer in Räumen unter -25 °C ist auf maximal 8 Stunden beschränkt. Also 10 Std.ist ein klarer Verstoß. Hier sollte Euer BR aktiv werden.
02.12.2008 um 09:36 Uhr
@Petche
Die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regeln) stützen sich hier auf die DIN 33403-5. Diese sieht für Deinen Arbeitsbereich IV Sehr kalter Bereich - "unter -18° bis unter -30°" folgende Zeiten vor:
Max. ununterbrochene Kälteexpositionszeit = 90 min. Empfohlene Aufwärmzeit = 30 min.
Allerdings gibt es die Einschränkung "je nach betrieblichen Möglichkeiten".
Verwandte Themen
Aufwärmpausen
ÄlterHallo, unsere Kollegen, die im Tiefkühlbereich arbeiten (-25C) kriegen ihre Aufwärmpausen nicht bezahlt. Wir wollen gegenüber der Geschäftsführerin diese jedoch durchsetzen. Wir finden leider ke
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
kühllager pausen bezahlung
Älterwer kann mir sagen und wo steht das das TK Mitarbeiter bei -25grad die aufwärmpausen bezahlt bekommen? Jetzt möchte derAG bei -22grad die pausen nicht mehr bezahlen da die temperatur nur noch -22gra
Gibt es einen gesetlichen Anspruch auf Tikozulage
ÄlterTikozuschlag ? Hallo Ihr Wissenden, wer kann mir meine Frage beantworten oder eine Info geben wo es steht Die Betriebsleitung will eine langjährige BV kündigen in der vereinbart ist das unsere Mit