Aufwärmpausen
Hallo,
unsere Kollegen, die im Tiefkühlbereich arbeiten (-25C) kriegen ihre Aufwärmpausen nicht bezahlt. Wir wollen gegenüber der Geschäftsführerin diese jedoch durchsetzen.
Wir finden leider keine gesetzliche Bestimmung die bezahlte Aufwärmpausen vorschreibt. Wir sind uns aber sicher das es heirzu etwas gibt. Berufsgenossenschaft usw. Kennt jemand eine Quelle?
Bitte um eure Hilfe. Vielen vielen Dank vorab.
Community-Antworten (1)
18.12.2014 um 10:47 Uhr
Eigentlich wollte ich ja Paul Breitner nicht helfen diese blöden Bayern lach schau mal das hab ich gefunden zu dem Thema:
Sollen aus betriebstechnischen oder technologischen Gründen Arbeiten unterhalb dieser genannten Mindesttemperaturen ausgeführt werden, dann sind Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Es ist z.B. ein Aufwärmpausenregime einzurichten (Empfehlungen s. nachfolgende Tabelle) und persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Temperaturbereich °C Max. ununterbrochene Kälteexpositionszeit in min Erforderliche Aufwärmzeit % (mind. 10 min) von + 15 bis - 5 unter - 5 bis - 18
Aufwärmpausen sind nicht mit den Arbeitszeitpausen zu verrechnen. Die Kosten für die Schutzkleidung trägt der Arbeitgeber.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Literatur:
Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung, Anhang Ziffer 3.5 Arbeitsstättenregel ASR A 3.5 LASI-LV 40- Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung BGR 500 Kap. 2.35 Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen DIN 33403 –Teil 5 : Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen
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