Leiharbeiter/Akkord - Darf bei Leiharbeitern überhaupt eine Zeitaufnahme gemacht werden?
hallo kollegen! Ich habe mal eine Frage über Leiharbeiter und hoffe auf einige Antworten von euch Profis. Bei uns in der Montage soll Akkordlohn eingeführt werden.Vor kurzem wurde eine Zeitaufnahme bei einer Leiharbeiterin gemacht. Wobei ich sagen muß, die Arbeitet, als wäre sie auf der Flucht. Keine Frau ist so schnell wie die LA. Meine Frage: Darf bei Leiharbeitern überhaupt eine Zeitaufnahme gemacht werden? Kann der BR dagegen Einspruch erheben oder sonstiges? Wie sollen wir uns verhalten?
Community-Antworten (2)
26.11.2008 um 23:23 Uhr
@Ette, IMHO.... jede Zeitaufnahme, auch bei LAN muß angemeldet werden. Soll heissen auch der BR ist invollviert und darf dann selbstverständlich einen Beobachter abstellen. Gut wäre da auf jeden Fall, wenn dieser was von Leistungsgradbeurteilung verstünde! Es gehören ausser der Multimomentaufnahme, Schwachstellenanalyse auch die Entlohnung aus Bassis von Zeitakkord...bei der Festlegung von Vorgabezeiten zur MB lauf § 87 Abs. 1 Nr.11 BetrVG...
könnte von Interesse sein.... http://www.arbeitsrecht-fa.de/hefte_02/200212/2.pdf
27.11.2008 um 07:44 Uhr
@Ette,
vielleicht solltet Ihr mal mit der Leiharbeiterin reden, dass Sie mal langsamer macht. Natürlich ist der AG interessiert wenn da einer den Turbo auspackt und dann auch noch schlecht bezahlt wird, oder gilt bei Euch der Equal-Pay Grundsatz? Da solltet Ihr genau drauf achten. Und wie Pirat schon sagte Mitbestimmung beachten und ausleben. Wenn Ihr einen NBetriebsarzt habt, fragt den mal nach den gesundheitlichen Folgen aus Arbeitsmedizinischer Sicht bei Akkordarbeit.
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