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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Hat der Betriebsrat ein Recht zur Einsicht der Zeitaufnahmebögen bei einer Zeitaufnahme?

M
Michael
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei uns im Betrieb wird seit Monatg eine Zeitaufnahme zur Ermittlung des Prämienlohns durchgeführt. Wir als Betriebsrat wurden informiert. Im Gremium haben wir darüber disskutiert ob ein Betriebsrat dabei anwesend sein soll und haben beschlossen das ein Betriebsratsmitglied immer mal wieder vorbeischaut und sich den Zeitaufnahmebogen sich vom Refamann zeigen lassen soll. Nun kam der Einwand von der Betriebsleitung das wir kein Recht dazu haben, dies zu tun.

Nun meine Frage: Kann mir einer sagen ob der Betriebsrat laut Gesetz ein Recht dazu hat, bei der Zeitaufnahme sich den Zeitaufnahmebogen zeigen zu lassen und wo ich dies nach lesen kann. Danke schon mal im voraus.

Gruß

4.30901

Community-Antworten (1)

V
viktor

24.08.2005 um 11:15 Uhr

Aber natürlich!! Da der BR bei der Zeiterfassung und bei der betrieblichen Lohngestaltung nach § 87 BetrVG mitzubestimmen hat, muß er auch die Möglichkeit haben, die Einhaltung und Durchführung bestehender Vereinbarungen zu überwachen.

Ferner hat der BR einen Anspruch nach § 80 BetrVG, wo nach der BR verpflichtet ist, die Einhaltung von Gesetzen, Tarifen u.s.w. zu überwachen. Er hat hierbei Anspruch auf erforderliche Unterlagen. Schließlich ist eine Zeiterfassung in manueller Form gleich zu setzen mit einem Personalfragebogen, der ebenfalls der Mitbestimmung unterliegt.

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