Erstellt am 26.11.2008 um 15:19 Uhr von frager1
..schaue einmal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=14664&ccheck=1
Kurzantwort: JA
Erstellt am 27.11.2008 um 11:28 Uhr von Inkognito Weissnicht
Und dann noch mal mein Lieblingsthema: Aushilfen
Aushilfen sind zumindest in den allermeisten Fällen Mitarbeiter mit einer geringeren Stundenzahl (meistens das am Ende 400€) rauskommt. Also sind sie eigentlich nach Tarif zu bezahlen, haben einen Urlaubsanspruch und jetzt kommt´s. Befristungen laufen wie im Teilzeit und Befristungsgesetz geregelt. Da kann man den Chef mal ganz gewaltig mit ärgern.
Erstellt am 27.11.2008 um 15:37 Uhr von paula
es gibt aber einen Fall der von der Rechtsprechung noch nicht entschieden ist. Der TV sagt selber, dass er für MA bis 3 Monaten und geringfügig Beschäftigte keine Anwenudng findet. So ist es nämlich bei uns und der AG hält sich brav daran und bezahlte diese MA nicht nach Tarif.