Jetzt habe ich in Erinnerung, dass nur Aushilfskräfte, die am Tag der Wahl im Betrieb sind, auch wahlberechtigt sind. Heißt das, dass eine Aushilfskraft keine Briefwahl machen darf? Wenn schon Aushilfskräfte Briefwahlunterlagen bekommen haben, muss dann der Wahlvorstand deren Wahlbriefe aussortieren und nicht mitzählen?