Wir haben auf der Wählerliste eine Reihe von Aushilfskräften (Studenten), die in der Regel wenige Stunden pro Woche arbeiten und manchmal auch längere Zeit nicht in den Betrieb kommen. Der Wählerliste wurde nicht widersprochen, so dass diese auch für die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder mitberücksichtigt wurden.

Jetzt habe ich in Erinnerung, dass nur Aushilfskräfte, die am Tag der Wahl im Betrieb sind, auch wahlberechtigt sind. Heißt das, dass eine Aushilfskraft keine Briefwahl machen darf? Wenn schon Aushilfskräfte Briefwahlunterlagen bekommen haben, muss dann der Wahlvorstand deren Wahlbriefe aussortieren und nicht mitzählen?