ELTERNZEIT Heirat - Steht MA da auch nachträglich ein Tag Sonderurlaub zu?
Hallo,
ein Kollege ist in in Elternzeit ( 2 monate ) und hat währendesen geheiratet. Steht Ihm da auch nachträglich ein Tag Sonderurlaub zu oder ist das eh in der "Freizeit" gewesen.
Danke
Community-Antworten (1)
26.11.2008 um 10:21 Uhr
Diese Sonderurlaubstage sind keine 'Belohnung' für das eingetretene Ereignis (zB Geburt, Umzug, Hochzeit), sondern sind in der Regel dazu gedacht, in diesem Zusammenhang anfallende besondere Aufgaben zu bewältigen. Deshalb dürfte meiner Meinung nach(!) während einer ohnehin bestehenden Freizeit kein Anspruch auf Sonderurlaub entstehen - schon garnicht rückwirkend.
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