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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderurlaub bei Heirat, Geburt etc. - gesetzliche Grundlage?

L
lx79232
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Gibt es eine gesetzliche Grundlage wonach der Arbeitgeber Arbeitnehmer Urlaub für Geburt, Heirat, Todesfall in der Familie, Umzug etc. gewähren muss? (Bezahlt oder unbezahlt). (In unserem UN gilt kein TV)

Falls ja, kann eine Betriebsvereinbarung diesen Anspruch eingrenzen?

Danke.

5.19202

Community-Antworten (2)

W
Werner

13.09.2007 um 14:10 Uhr

Moin Ix79232, das sind Geschehen die §616 BGB zum Teil abdecken müßte! Bezahlt! § 616 BGBVorübergehende Verhinderung 1Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. 2Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt. Eine BV könnte diese Anspruch deffinieren. Bei uns wird es im TV abschließend geregelt.

H
HF

14.09.2007 um 10:21 Uhr

eine richtige gesetzliche Grundlage dafür hat der Gesetzesgeber nicht vorgesehen bzw. ist umstritten. In den meisten Fällen werden solche Vereinbarungen im Arbeits/ -Anstellungsvertrag geregelt.

Üblich sind bezahlte Freistellungen bei:

  • eigene Eheschließung = 1 Tag
  • Niederkunft der Ehefrau oder der Lebensgefährtin = 1 Tag
  • Tod des Ehegatten/der Ehegattin, eines Kindes oder Elternteils = 2 Tage

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