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Muß ein Gleichgestellter genauso in die verlangten Minusstunden?

E
Esmeralda
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,ich bin von eine auf Teilzeit arbeitende (25Std. Woche)gleichgstellte Arbeitnehmerin.Nun wurde im Betrieb angekündigt das alle Mitarbeiter bis 100Stunden ins Minus arbeiten müssen,bevor es zu einer evtl.Kurzarbeit kommt.Nun meine Frage:Bin ich mit meiner Gleichstellung und meiner Teilzeitarbeit genauso wie alle "normalen"Arbeitnehmer verpflichtet,so tief ins Minus zu arbeiten?Ich bin aus gesundheitlichen Gründen von Voll in Teilzeit gegangen und wüßte überhaupt nicht wie ich es je schaffen sollte 100Minusstd. wieder herrauszuarbeiten.Weiß jemand wie dort die gesetzliche Regelung ist,da unser BR mir leider auch keine exakten Angaben oder Alternativen anbieten kann?

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Community-Antworten (1)

K
Krake

26.11.2008 um 13:55 Uhr

Die "Gleichstellung" wirkt sich lediglich auf die Überstunden aus. Diese darf nur mit Zustimmung der betroffenen verfahren werden. Die Abarbeitung von Minusstunden eines Zeitkontos sind jedoch keine Überstunden im Sinne eines Tarifvertrages bzw. Arbeitszeitgesetzes. In Deinem Fall zählt die Betriebsvereinbarung zu dem Zeitkonto. Hier muss geregelt sein inwieweit und unter welchen Umständen in ein Minus gefahren werden kann. Dein Betriebsrat hat dir den Inhalt der Betriebsvereinbarung zu erklären, da er ja Dein Interessensvertreter ist. Besteht eine solche Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung nicht in schriftlicher Form, so gilt nur das, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Also deine 25-Std.-Woche.

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