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PCR Test kostenpflichtig wer muss zahlen

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Neroli
Sep 2021 bearbeitet

Ab September gilt in unseren Büros unabhängig vom Kundenkontakt die 3G-Regel., d.h. der Arbeitnehmer erhält nur Zugang zum Gebäude, wenn er eines der 3G nachweisen kann. Es gibt in unserem Unternehmen auch Mitarbeiter, die sich aus persönlicher Entscheidung nicht impfen lassen werden und die dann die vom AG verlangten Antigen Schnell-Test ab Oktober selber bezahlen müssten. So jedenfalls sieht es der AG vor. Das bedeutet bei der vom AG verlangten Büropräsenz von mindestens drei Wochentagen einen erheblichen Kostenaufwand für die AN und damit auch einen indirekten Impfzwang. Mir geht es nicht darum, die Haltung zur Impfung zur diskutieren, sondern darum, wie hier die Rechtslage aussieht.

Wenn der AG Antigenschnellt_Tests für Nichtgeimpfte und gleichzeitig Büropräsenz verlangt, wer hat die Kosten zu tragen?

Vielen Dank für Eure Antworten im voraus

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Community-Antworten (8)

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Relfe

06.09.2021 um 16:04 Uhr

und was hat der AG angekündigt für den Fall, das ein MA ohne Test seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt? bezahlte Freistellung wäre ok (-:

da der AG den Impfstatus und den Genesungsstatus nicht abfragen darf und es keinen Testzwang für AN gibt (außer in besonderen Berufen) (Stand heute), würde er für den Testzwang eine Grundlage z.B. BV benötigen, ansonsten sehe ich da keine Grundlage für eine solche Regelung.

§
§§Reiter

06.09.2021 um 16:26 Uhr

Für mein Verständnis hat hier der AG die Kosten zu tragen. Es ist nach wie vor so, dass der AG (lt. § 4 Abs. 1 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung) ungeimpften MA mindestens 2 mal pro Woche einen Test zur Verfügung stellen muss und die Kosten dafür zu tragen hat. Nicht 2 mal pro Woche sondern MINDESTENS 2 mal pro Woche. Für mich sagt diese Formulierung: "wenn der AG mehr als die 2 Tests pro Woche will, muss er sie auch zahlen".

N
Neroli

06.09.2021 um 16:43 Uhr

Danke für Eure Antworten. Eine Betriebsvereinbarung wird jetzt formuliert, daher ist es sehr wichtig, im Vorfeld zu klären, was überhaupt im Rahmen des Gesetzes ist. Die Selbsttests hatten wir kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Nun werden aber die Antigen Schnelltests verlangt und zwar auf Kosten des Arbeitnehmers. Das bedeutet für mich eine Benachteiligung gegenüber den Geimpften, da diese ja durch die Testpflicht weniger Geld im Monat zur Verfügung haben. Auch ist für mich die Rechtslage nicht ganz klar, wenn der Nichtgeimpfte den Test wegen der Kosten verweigert, aber trotzdem seine Arbeitskraft im Büro anbietet. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen können hieraus entstehen?

Lieben Dank und Güße, Neroli

C
celestro

06.09.2021 um 17:07 Uhr

Die Selbsttests sind doch auch Antigen-Schnelltests. Hier sollten sich alle Beteiligten also nochmal genau darüber klar werden, wovon sie jetzt überhaupt reden.

R
Relfe

06.09.2021 um 17:09 Uhr

die BV würde ich als Betriebsrat nicht zustimmen, das erstmal dazu. Außerdem greift die BV damit min. indirekt auf Eigentum des AN zu, das halte ich mindestens für fragwürdig. Einer solchen BV als Betriebsrat zuzustimmen, wäre für mich nur dann überlegenswert, wenn der AG sämtliche Kosten trägt und der Test als AZ gilt z.B. über eine Zeitgutschrift pro Test.

Lasst euch anwaltlich beraten bevor ihr eine solche BV unterschreibt, besonders die Frage: ist eine solche BV überhaupt zulässig, wenn der AN die Kosten tragen soll.

ich würde das aber mit und ohne Anwalt ablehnen, alleine schon weil der AN die Kosten tragen soll

§
§§Reiter

06.09.2021 um 17:18 Uhr

von Neroli "Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen können hieraus entstehen?"

Das wird Dir abschließend vermutlich niemand beantworten können, da es (meines Wissens) dazu noch keine Urteile gibt. Da gibt es zwar viele "Meinungen" aber keine Rechtsprechung.

Aber Ihr verhandelt ja gerade über eine BV dazu, da wäre für mich die "vollständige Kostenübernahme durch den AG" eine nicht verhandelbare Bedingung. Auch der Umgang mit Testverweigerern (egal ob sie aus Kostengründen verweigern, oder einfach auf die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte bestehen) ist ein äußerst schwieriges Thema. Hier könnte man zwar in den BV-Verhandlungen auf einen Annahmeverzug bestehen, aber ob das nun wirklich so im Sinne der MA ist, muss sich wohl jeder selbst beantworten.

N
Neroli

06.09.2021 um 17:19 Uhr

@celestro: Danke für Deinen Einwand.

Der AG verlangt die offiziellen kostenpflichtigen Tests, also die Bürgertests. Es sind also definitiv nicht die Selbsttests. Der PCR Test ist noch teurer und aufwändiger. In der Tat müsste hier nochmals genau gefragt werden, welcher von beiden es denn werden soll!

@Relfe: ja, das ist ein guter Tipp, ich werde das nochmals genau hinterfragen.

D
DummerHund

07.09.2021 um 17:47 Uhr

Ich schließe mich da meinen Vorrednern an. Hier auch noch ein ganz interessanter Link: https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/testpflicht-vs-impfpflicht-was-duerfen-arbeitgeber-anordnen/

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