Gleichgestellter MA
Hallo Leute, eigentlich glaube ich es zu wissen, aber ich will ganz sicher gehen. Also - ein Gleichgestellter ist einem SB gleichgestellt. Das würde heissen z. B. § 95 Abs.2, Satz 2 SGB IX, das eine Entscheidung des AG, die er ohne die erforderliche Beteiligung der SBV getroffen hat, auszusetzen ist. Dies gilt dann auch für einen gleichgestellten MA. Richtig ? Danke im Voraus. Will mich nur nicht blamieren :-)
Community-Antworten (1)
09.07.2008 um 00:51 Uhr
@sarmale Vielleicht hilft das weiter:
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