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Gleichgestellter MA

S
sarmale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, eigentlich glaube ich es zu wissen, aber ich will ganz sicher gehen. Also - ein Gleichgestellter ist einem SB gleichgestellt. Das würde heissen z. B. § 95 Abs.2, Satz 2 SGB IX, das eine Entscheidung des AG, die er ohne die erforderliche Beteiligung der SBV getroffen hat, auszusetzen ist. Dies gilt dann auch für einen gleichgestellten MA. Richtig ? Danke im Voraus. Will mich nur nicht blamieren :-)

7.27201

Community-Antworten (1)

C
carrie

09.07.2008 um 00:51 Uhr

@sarmale Vielleicht hilft das weiter:

http://www.rechtslexikon-online.de/Gleichgestellte.html

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