Ausschlussfrist bzgl. fehlenden Gehaltes
Ich wünsche einen guten Tag
Ich habe eine Frage bzgl. der Ausschlussfrist. Durch Zufall ist aufgefallen das einzelnen Mitarbeitern vom ersten Tag an eine bestimmte Pauschale vorenthalten wurde, bei Mitarbeiter A sind dies mittlerweile 40 Monate. Bei Einstellung wurde den Mitarbeitern lediglich mitgeteilt, dass sie ein bestimmtes Gehalt bekommen, zzgl. Zulagen für Feiertage, Nacht und Wochenendarbeit. Eine genaue Auflistung was es da alles gibt gab es für keinen Mitarbeiter. Nun ist es so das im Tarifvertrag steht, das Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach 6 Monaten verfallen.
Kann man den Mitarbeitern nun wirklich einen Strick daraus drehen, dass der AG vermutlich "vorsätzlich" zu wenig bezahlt hat ? Mit vorsätzlich meine ich, dass die Abrechnung bei uns über DateV läuft wo unser Tarifvertrag hinterlegt ist. aus irgendeinem Grund ist diese Pauschale bei diesen Mitarbeitern aber nicht erfasst.
Wie sehr ihr das ?
Community-Antworten (1)
17.01.2020 um 17:38 Uhr
schnatterzapfen wenn die Ausschlussfrist im TV mit 6 Monaten festgeschrieben ist, dann gilt die für beide Seiten. Hat der AG aus Versehen zu viel gezahlt, kann er auch nur für ein halbes Jahr zurück fordern. Man geht davon aus, dass für AN auch eine gewisse Pflicht gilt, sich schlau zu machen, welche Gehaltsansprüche bestehen. Dafür gibt es ja mehrere Möglichkeiten:
- In den TV schauen, es wird ja wohl im AV darauf Bezug genommen.
- Den BR fragen
- In der Personalabteilung nachfragen
dass der AG vermutlich "vorsätzlich" zu wenig bezahlt hat Diese Vermutung würde ich dem AG gegenüber eher nicht äußern. Es bleibt dem BR natürlich unbenommen mit dem AG zu reden und ihn aufzufordern, abzuklären, wie so etwas passieren kann und wer dafür verantwortlich ist, dass der TV nicht korrekt hinterlegt ist im Abrechnungsprogramm.
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