Nur mal so zur INFO. BAG, Urteil vom 31.01.2023 - 9 AZR 244/20 -
Urlaubsabgeltung bei tarifvertragliche Ausschlussfrist Zeitpunkt des EuGH-Urteils für Geltendmachung entscheidend
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, kann nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist verfallen. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 6. November 2018* und oblag es dem Arbeitnehmer aufgrund der gegenläufigen Senatsrechtsprechung nicht, den Anspruch innerhalb der tarifvertraglichen Ausschlussfrist geltend zu machen, begann die Ausschlussfrist erst mit der Bekanntgabe des Urteils.
Community-Antworten (1)
03.02.2023 um 20:52 Uhr
Muss ich doch glatt mal meiner Frau zeigen, der man auch Rückwirkend ab März letzten Jahres auf EM Rente gesetzt hat. :-)
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