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Nur mal so zur INFO. BAG, Urteil vom 31.01.2023 - 9 AZR 244/20 -

C
Challenger
Feb 2023 bearbeitet

Urlaubsabgeltung bei tarifvertragliche Ausschlussfrist Zeitpunkt des EuGH-Urteils für Geltendmachung entscheidend

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeits­verhältnisses abzugelten, kann nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist verfallen. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 6. November 2018* und oblag es dem Arbeitnehmer aufgrund der gegenläufigen Senats­recht­sprechung nicht, den Anspruch innerhalb der tarifvertraglichen Ausschlussfrist geltend zu machen, begann die Ausschlussfrist erst mit der Bekanntgabe des Urteils.

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Community-Antworten (1)

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DummerHund

03.02.2023 um 20:52 Uhr

Muss ich doch glatt mal meiner Frau zeigen, der man auch Rückwirkend ab März letzten Jahres auf EM Rente gesetzt hat. :-)

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