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Seminar Öffentlichkeitsarbeit Teil 1 abgelehnt

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sylvi1976
Feb 2023 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, bisher hatte ich keine Probleme bei der Antragsstellung und Genehmigung der Seminare bei meinem Arbeitgeber. Dabei handelte es sich bisher um erforderliche Schulungen im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG, wie Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht. Nun habe ich mit einem ordentlichen Beschluss, § 37 Abs. 6 BetrVG, in einer Betriebsratssitzung, mich für das Seminar : BR112-8078 Öffentlichkeitsarbeit Teil 1, entschieden und beim Arbeitgeber beantragt. Ebenso habe ich die Urlaubsplanung der Kollegen und betriebliche Belange im Schulungszeitraum zuvor abgeklärt. Eine Behinderung besteht nicht. Ich bin seit einem Jahr im Betriebsrat und habe das Mandat Öffentlichkeitsarbeit, welches ich mit bestem Gewissen und Wissen versuche zu gestalten. Jedoch fehlt hier und da Wissen. Der Arbeitgeber hat nun mit folgendes zu meinem Antrag geschrieben: " Er sieht sich nicht imstande, die Kosten zu übernehmen ", damit lehnt er zwar nicht direkt die Teilnahme ab, jedoch wird er keine Kosten und die fehlende Arbeitszeit am Arbeitsplatz übernehmen. Ich weiß das die WAF bei fehlender Kostenübernahme , trotzdem in Vorleistung geht. Was mache ich jedoch mit den fehlenden Arbeitsstunden auf meinem Arbeitszeitkonto? Mein BR Vorsitz meint ich sollte trotzdem gehen. WAF wird für die Kostenübernahme sorgen und meine Gewerkschaft ( IGBCE ) sorgt für den Ausgleich der fehlenden Arbeitszeit. Nun finde ich den Weg jedoch sehr unsicher. Gerade im Bezug auf die fehlenden Stunden. Gibt es nicht noch andere Möglichkeiten das Seminar , mit allen Kosten und Ausgleich der fehlenden Stunden vom AG, genehmigen zu lassen? Ich freue mich über eine Antwort von Euch und sage schonmal Danke dafür. Mfg Sylvia

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Community-Antworten (2)

E
Eisfee

19.02.2023 um 12:06 Uhr

Nein, ihr habt ein Beschluss gefasst und dem AG mitgeteilt. Er kann die Erforderlichkeit anzweifeln, das war’s auch schon.
Vielleicht redet ihr mit euren AG darüber nochmal, der Rechtsstreit hinterher, ist schließlich auch mit Kosten für ihn verbunden.

S
sbvfrank

19.02.2023 um 19:21 Uhr

fehlendes Wissen? Stimmt! Sonst würdet ihr ein Seminar nicht beim Arbeitgeber beantragen, sondern ordnungsgemäß auf die Tagesordnung setzen, einen Beschluss fassen und anschließend diesen Beschluss dem Arbeitgeber mitteilen!

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