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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann / darf der Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen?

T
Tomcom
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Lieben

Folgendes Problem.Unser AG will in verschiedenen Pruduktionsgruppen Urlaub anweisen( 7Tage) da es dort keine Arbeit mehr gibt.Wir haben eine BV über Flexikonten plus /minus 150 Stunden die noch nicht ausgereitz sind.Der AG sagt diese Flexikonto brauchte er evl. im märz bzw im April und er könnte über ein Drittel( 10 Tage) des Urlaub der AN verfügen.

Meine Frage: Kann der AG Urlaub Anweisen habe im BGB nichts gefunden Bundesurlaubsgesetz und im TV auch nichts (IG Metall) nur Betriebsruhe und Betriebsferien.Wo kann ich es nachlesen ober gibt es diesbezüglich ein Gerichtsurteil?? Im voraus besten Dank

9.02501

Community-Antworten (1)

B
BRneu

22.11.2008 um 15:18 Uhr

Hallo Tomcom,

der AG kann keinen Urlaub einseitig anweisen. Nach § 87 Abs. 1 Satz 5 BetrVG hat der BR bei der Urlaubsregelung mitzubestimmen. Die zeitliche Lage des Urlaubs ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers, da er ihm frei zur Verfügung steht. Natürlich müssen die Interessen des AG bei der Urlaubsplanung berücksichtigt werden, dass heißt der AG kann den Urlaub verweigern wenn es betriebsbedingt Notwendig ist. Anordnen kann er ihn aber nicht von sich aus. Bei Betriebsruhe allerdings kann Urlaub angeordnet werden, dann aber nur mit dem BR.(siehe § 87 BetrVG) Stell dir mal vor der AG könnte von sich aus Urlaub anordnen. Dann könnte kein Arbeitnehmer mehr seinen Urlaub gestalten. Und wenn ihr eine BV habt, ist er verpflichtet sich daran zu halten. Das Kommentar zum BetrVG von "Fitting" ist zum nachlesen sehr gut geeignet.

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