Erstellt am 20.11.2008 um 18:29 Uhr von Lotte
Balance,
das kommt auf die Regelungen zum WG im AV, TV oder einer BV an.
Siehe auch: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Weihnachtsgeld/wga03.htm
Erstellt am 21.11.2008 um 10:04 Uhr von Rapper22
Hallo Balance,
beim Weihnachtsgeld oder der Jahresendzahlung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des AG. Wenn er es schon länger wie drei Jahre gazahlt hat, geht man von einer betrieblichen Übung aus, die nicht ohne weiteres beendet werden kann (die Zahlung).
Wenn es keine Regelung duch einen TV, AV oder eine BV gibt, hat der AG das recht, für jeden Krankentag eine bestimmten Prozentsatz von der Jahresendzahlung zu kürzen.
Bei uns ist es so geregelt, dass pro Krankheit maximal 10 Krankentage von der Jahresendzahlung abgezogen werden. Wobei ein Krankentag mit einem Dreißigstel angerechnet wird. Krankschreibung wegen Kind krank fällt dabei raus. Jeder MA, der länger Krank war, hat dann zum Jahresende die Möglichkeit, durch Mehrstunden die abzugsfähigen Krankentage auszugleichen. Pro Krankentag werden dabei 10 Mehrstunden gegengerechnet. Wenn einer also über 100 Mehrstunden zum Ende des Jahres angesammelt hat, kann er die 10 Krankentage voll ausgleichen und bekommt dann auch sein volles Weihnachtsgeld.
Aber ohne Regelung, wie gesagt, kann der AG kürzen.
MfG
Rapper22