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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohnberechnung - BRV Brauche eure Hilfe

S
spike2008
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

Ich bin seit ca 2 Wochen Betriebsratsvorsitzender in unserer Firma . Vorher habe ich im Vollkonti gearbeitet also sämtliche Zuschläge erhalten ! Jetzt meiner Frage : Ich mach jetzt ja die Arbeit als freigestellter Betriebsratsvorsitzender in der Tagschicht von 7 Uhr bis 15 Uhr . Das heißt das ich ja keine Zuschläge mehr bekomme.

Der personaler hat schon angedeutet das sie mir ein Festlohn geben wollen . Nun habe ich angst das ich mit dem Festlohn weniger in der Tasche habe als jetzt ! Wie sieht es nun mit meiner Bezahlung aus und auf welchen § kann ich mich berufen ! wie wird mein Lohn berechnet ?

Danke euch im Voraus und würde mich freunen wenn Ihr mir antworten würdet

Mfg Spike2008

6.15708

Community-Antworten (8)

I
ichbins

20.11.2008 um 12:53 Uhr

Wenn Du gewerkschaftlich organisiert bist solltest Du den zuständigen Tarifsekretär bzw. Rechtsabteilung dort unbedingt einbinden. (als BRV wäre es ausserdem auch sehr ratsam Mitglied zu sein) Als freigestellter BRV darfst Du natürlich keine Nachteile erleiden, mit diesen Zuschlägen gibtr es allerdinbgs wirklich verschiedene Entscheidungen. In den meisten Entscheidungen auch in andreren gerichtl. Auseinandersetzungen werden Zuschläge als Zuschläge für eine ganz bestimmt Arbeit bzw. Arbeitszeit (Schichtdienste etc.) bezahlt. Fallen diese Voraussetzungen definitiv weg, sprich keine Schichtdiesnte mehr keine besonders schwere Arbeit für die z.B. Erschwerniszulage gewährt wird mehr, dann fakllen in den meisten Fällen auch die zugehörigen Zuschläge weg was in dem Fall nicht als Benachteiligung gewertet wird. Am besten suchst Du wenn Du die Lohnberechnung hast wirklich den gewerkschaftlichen Weg oder arbeitsrechtliche Rechtsberatung.

S
spike2008

20.11.2008 um 13:05 Uhr

Danke für den Rat !

Haben noch andere Erfahrung damit ?? Gib es ein gesetz wo ich mich drauf berufen kann ??

Danke euch

K
khel

20.11.2008 um 13:17 Uhr

@Spike2008:

mir fällt der §37 BetrVG ein (Absätze 2 und 4). Mehr aber auch nicht, da ich nicht freigestellt bin.

Im Übrigen wünsche ich Dir gutes Gelingen und viel Erfolg bei Deiner Arbeit als BRV! :-)

Gruß khel

S
spike2008

20.11.2008 um 14:32 Uhr

Hallo nochmal

Ich habe dazu einige Infos eingeholt und folgende Entscheidung des Bundesarbeitsgericht gefunden :

http://www.betriebsraete.de/bag-2000/7%20AZR%20213-99.TXT

Mfg Spike2008

I
ichbins

20.11.2008 um 14:47 Uhr

@spike2008 bei diesem Urteil sieht es so aus als seien die dort behandelten Vorgänge auf deinen Fall übertragbar. Dieses Urteil im speziellen kannte ich bis jetzt noch nicht. Wenn sich der AG ab er trotzdem weigert diese Zuschläge zu zahlen, solltest Du wirklich, egal was in den Foren sonst noch beschrieben oder geraten wird, den rechtssicheren Weg gehen.

V
VIONÄR

20.11.2008 um 17:01 Uhr

Die Vergütung hat so zu erfolgen, als wenn Du noch an Deinem alten Arbeitsplatz wärst. Demnach ist Dein Gehalt zu ermitteln, indem vergleichbare MA Berechnungsgrundlage sind. Somit sind neben den Zuschlägen auch die Überstunden zu vergüten, die angefallen wären, wenn Du nicht freigestellt wärst, auch wenn Du selber garkeine gemacht hast. Du kannst dann allerdings auch keinen Freizeitausgleich bis hin zur Höhe der vergüteten Überstunden verlangen, sollten im Rahmen der BR- Arbeit mal Überstunden anfallen, da dies schon wieder eine Bevorteilung ggü. den vergleichbaren MA wäre. Siehe auch DKK § 38 Rn. 69/ 70

RW
rainer w

20.11.2008 um 18:41 Uhr

@2008 Sicher Dir auch die Weiterbildungsmaßnahmen in eurem Betrieb. Denn mal angenommen Du bist die nächsten 16 Jahre BRV und freigestellt. Dann auf einmal willst Du in den arbeitsvertraglichen Job zurück. Dann würdest Du da wieder anfangen wo Du aufgehört hast. Also auch an die Zukunft denken.

S
Spike2009

21.11.2008 um 08:18 Uhr

Danke euch für die schnelle hilfe !!

Mfg Spike2008

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