Erstellt am 19.11.2008 um 23:03 Uhr von ridgeback
@ Benno00
1. Solange die BV nicht steht, kann auch keine Urlaubssperre angeordnet werden. Können sich BR und AG nicht einigen, muss in Eurem Fall, der AG die Einigungsstelle anrufen.
2. Bei dringend betrieblicher Belange handelt es sich um solche Umstände, die -in der betrieblichen Organisation, dem technischen Arbeitsablauf, der Auftragslage und ähnlichen Umständen- ihren Grund haben und die es im Hinblick auf einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf zwar nicht zwingend erforderlich, aber doch dringlich geboten erscheinen lassen, Urlaub zu gewähren. In Frage kommen insbesondere die Notwendigkeit fristgerechter Auftragserfüllung, personelle Engpässe in Saisonbetrieben, plötzlich auftretende Produktionsnachfragen, Jahresabschlussarbeiten, aber auch krankheitsbedingte personelle Ausfälle. Auch die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, denen unter sozialen Gesichtspunkten der Vorrang gebührt kann hier relevant werden. Wichtig ist stets das Element zeitlicher Unaufschiebbarkeit von betrieblichen Maßnahmen, für deren Durchführung der um Urlaub nachsuchende Arbeitnehmer unabkömmlich ist. Das hängt nicht zuletzt von der Art der Tätigkeit und dem Grad von Verantwortung ab, die der Arbeitnehmer trägt. Stets ist eine Abwägung aller Gesamtumstände erforderlich.