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Urlaubssperre möglich?

B
Benno00
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir (BR) sind gerade mitten in der Urlaubsplanung (Betriebsvereinbarung). In der Bv, schlägt die Geschäftsleitung eine Urlaubssperre im Produktionsstärsten Monat vor. Die wir nun erstmal abgelehnt haben. Kann die Urlaubssperre schon Ding fest gemacht werden? Es sind immerhin noch 9 Monate bis dahin und kann man jetzt schon dringende betriebliche Belange in 9 Monaten erkennen? Jetzt noch die berühmte Frage was sind dringende betriebliche Belange laut BUrlG Danke euch schonmal

7.12101

Community-Antworten (1)

R
ridgeback

20.11.2008 um 00:03 Uhr

@ Benno00

  1. Solange die BV nicht steht, kann auch keine Urlaubssperre angeordnet werden. Können sich BR und AG nicht einigen, muss in Eurem Fall, der AG die Einigungsstelle anrufen.

  2. Bei dringend betrieblicher Belange handelt es sich um solche Umstände, die -in der betrieblichen Organisation, dem technischen Arbeitsablauf, der Auftragslage und ähnlichen Umständen- ihren Grund haben und die es im Hinblick auf einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf zwar nicht zwingend erforderlich, aber doch dringlich geboten erscheinen lassen, Urlaub zu gewähren. In Frage kommen insbesondere die Notwendigkeit fristgerechter Auftragserfüllung, personelle Engpässe in Saisonbetrieben, plötzlich auftretende Produktionsnachfragen, Jahresabschlussarbeiten, aber auch krankheitsbedingte personelle Ausfälle. Auch die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, denen unter sozialen Gesichtspunkten der Vorrang gebührt kann hier relevant werden. Wichtig ist stets das Element zeitlicher Unaufschiebbarkeit von betrieblichen Maßnahmen, für deren Durchführung der um Urlaub nachsuchende Arbeitnehmer unabkömmlich ist. Das hängt nicht zuletzt von der Art der Tätigkeit und dem Grad von Verantwortung ab, die der Arbeitnehmer trägt. Stets ist eine Abwägung aller Gesamtumstände erforderlich.

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