Ich weiss nicht warum einige User die Antworten zur gestellten Frage auf sieben begrenzen.

Die Behauptung von pfeilenbogen in der Antwort 160268, dass Verletzung der Lenk- und Ruhezeiten die Fahrerlaubnis und Personenbeförderungsschein kosten kann, ist FALSCH.

Werden die Vorgaben von Sozialvorschriften für Fahrpersonal im Güter-bzw. Personenverkehr nicht beachtet wird dieses mit Buß- und/oder Verwarnungsgeld geahndet. Bei Verletzungen der Sozialvorschriften ist es den zuständigen Behörden nicht möglich die Fahrerlaubnis bzw. den Personenbeförderungsschein einzuziehen.
Dieses sollte der BR schon wissen, wenn er dieses Thema bearbeitet.