Einsicht in Arbeitszeitkonten für Abteilungsleiter?
Wir haben ein Zeiterfassungssystem und im Moment hat NUR die Personalabteilung vollen zugriff auf alle Zeitkonten mit allen kommt und gehtbuchungen! der BR erhält regelmäßig Listen mit den Stundensalden.
Nun kommt vom AG die Anfrage, dass die Einsicht der Zeitsaldenlisten der einzelnen MA den Abteilungsleitern freigeschlatet werden soll. D.h. die Abteilungsleister könnten dann von den jeweiligen Mitarbeitern alle Zeitbuchungen einsehen.
MEINE FRAGE: Hat der BR überhaupt eine Möglichkeit dieses zu verweigern, da ja bei verweigerung für den Vorgestzten keine Möglichkeit zur Arbeitszeitüberwachung / Pause / Ruhezeiten etc gegeben ist?!
In unserem BR spalten sich die Meinungen: Die einen meinen, wenn die Vorgesetzen die zeitkonten einsehen könne geht das in die Mitarbeiterkontrolle! die anderen meinen, dass es ok ist, da ja sonst auch nicht überwacht werden kann ob die Kollegen Pausen einhalten und die 10 Std sowie Ruhezeiten. Eine HILFREICHE Antwort wäre nett! Danke
Community-Antworten (7)
24.01.2008 um 14:53 Uhr
Hallo, ich weiß ja nicht wie die Zeiterfassung bei euch aussieht, aber wir brauchen Pausen nicht an- bzw. abstempeln. Ohne ein Einsichtsrecht des betrieblichen Vorgesetzten kann dieser in seiner Abteilung doch garnicht wissen, wie die einzelnen Zeitkontostände sind und welche Mitarbeiter er eventuell in Freizeit schicken muß. Ihr habt doch sicher zu beiden Themen ( Zeitkonto, Zeiterfassung ) eine entsprechende Betriebsvereinbarung wo alles geregelt ist. Eine Zeiterfassung dient doch nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle, sowas wird in der BV ausgeschlossen.
24.01.2008 um 15:15 Uhr
BR-Mel, was Du als Begründung schreibst, das ist unerheblich. Die Möglichkeit zur Verweigerung der Zustimmung ergibt sich ggf. daraus, dass es für die Abteilungsleiter allenfalls "wünschenswert" ist, nicht aber zwingend erforderlich.
Die AL könnten hier systematisch ablesen, wer z.B. früh kommt, bzw. spät geht. Je nach Vorlieben des jeweiligen AL könnte der daraus z.B. AN klassifizieren, die seinen persönlichen Vorlieben am nächsten kommen. Das geht ihn schlicht nichts an, soweit die AN ihre vertraglichen Pflichten erfüllen.
Hier greift m.E. auch der Datenschutz, bzw. ggf. die Prüfung der Erforderlichkeit des Zugriffs für die AL.
24.01.2008 um 15:29 Uhr
Zwingend erforderlich, weil die gesetzlichen Regelungen überwacht werden sollen. Die AL begründen es ua auch damit, das erheblich viele Stunden aufgebaut werden und keine Möglichkeit dieses zu kontrollieren. DIe GF "droht" jetzt damit wieder feste Arbeitszeiten einzuführen, damit dieses Problem aus der "Welt" ist.....
Bei uns ist es so, dass sich auch zu Pausen etc ein und ausgesetemplet werden muss. Eine BV gibt es noch nicht, da noch eine weitere Anlage neben der Zeiterfassung im nächsten Monat kommt und dann eine Rahmenbetriebsvereinbarung mit den dazugehörigen BVs vereinbart werden soll.
24.01.2008 um 15:50 Uhr
Um gesetzliche Regelungen (10h, Überstunden) zu überwachen, reichen dem BR die Zeitsalden aus - und die Abteilungsleiter benötigen dagegen die exakten Zeiten? Ich glaube nicht. Und im Zeitalter der EDV lässt sich selbst die Einhaltung der Pausenzeit überwachen, ohne das der AL die genauen Zeiten braucht.
Ich würde mal behaupten, eine wöchentliche Auflistung des Überstundenkontos und eine Auflistung aller_Verstöße_ gegen 10h-Regel, Pausen- und Ruhezeitregel (sollte ja nur ein weißes Blatt sein!) sowohl für BR als auch für die AL sollte mehr als ausreichend sein. Und wenn sich hier die Verstöße häufen, sollte nicht nur der AL, sondern auch der BR im Viereck springen.
24.01.2008 um 16:57 Uhr
BR-Mel, das sehe ich wie Petrus.
Dieser "Wunsch" der AL kann auch dadurch erfüllt werden, dass diese sich für den jeweiligen akuten Fall die Info von den bisher Zugriffsberechtigten abholen.
Wenn sie generell Zugriff bekommen, dann können sie auch jederzeit die Konten der "Unverdächtigen" kontrollieren, bzw. auch aus ganz anderen Anlässen reinschauen. Dagegen steht der Datenschutz, da es dazu keine Erforderlichkeit gibt.
24.01.2008 um 21:56 Uhr
Diese Erforderlichkeit haben aber schon viele Einigungsstellen gesehen... Auch die Kontrolle des ordnugsgemäßen Stempelns ist Führunsgaufgabe.... Datenschutzprobleme sehe ich dabei nun erst einmal keine...
25.01.2008 um 09:55 Uhr
Da hatten die Einigungsstellen bei uns aber eine ganz andere Auffassung
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