Ruhezeiten und Wegzeiten
Hallo zusammen
Haben gerade ein kleines Streitthema bei uns und zwar … eine Abteilungen möchte ihre Arbeitszeit an einem Tag in der Woche verschieben regulär ist sie von 13:30-22:00 Uhr und freitags soll sie jetzt 08:00-16:30 Uhr gehen. Wir als Br haben diesen Antrag abgelehnt wegen der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden laut Arbzg 5. Wir sind der Meinung das eine Verschiebung noch im Sinn des Arbzg möglich ist also nach den 11 h, Aber was ist mit den Wegzeiten? Wir haben Kollegen die einen Anfahrtsweg von 45 min haben … wir als Gremium sind der Meinung das wir dieses berücksichtigen müssen in den Ruhezeiten also wäre ein frühstmöglicher Arbeitsbeginn ab 10:30 Uhr oder sehen wir das falsch?
Community-Antworten (8)
22.08.2024 um 18:06 Uhr
Ja, ich glaube das seht ihr tatsächlich falsch. Die Ruhezeit beziehen sich auf die Arbeitszeiten. Mit der Länge der Wegezeit hat der AG nichts zu tun und ist reine Privatsache. Eher ein Thema: die Überschreitung der Werktägliche Höchstarbeitszeit.
22.08.2024 um 18:16 Uhr
Der Weg zur Arbeit hat mit der Ruhezeit nichts zu tun.
Ansonsten verstehe ich dein Zeitkonstrukt nicht.
Wurde am Donnerstag von 13.30-22.00 Uhr gearbeitet? Dann wäre Freitag ein Beginn 9.00 Uhr möglich.
Wie kommst du auf 10.30 Uhr?
22.08.2024 um 19:12 Uhr
Also wir haben die Ruhezeiten + die längste Wegzeit also sprich 1,5 h genommen. Deswegen ein Start von 10:30 Uhr. Sind halt davon ausgegangen das es eine Ruhezeit von 11h sein muss. Also icl. Wegzeiten
22.08.2024 um 19:31 Uhr
Das ist wie schon 2 mal erwähnt wurde falsch. Ein Beginn von 9 Uhr an wäre möglich, bzw. gibt es sogar Ausnahmen, das von den 11 h abgewichen werden darf. Da müsstest Du einfach mal ins ArzG gucken, ob das für Euch zutrifft.
22.08.2024 um 19:39 Uhr
Ok danke für die Antworten
22.08.2024 um 20:45 Uhr
@Matze78 Pfried einfach ignorieren.
23.08.2024 um 09:40 Uhr
Celesto schrieb: gibt es sogar Ausnahmen, das von den 11 h abgewichen werden darf. Da müsstest Du einfach mal ins ArzG gucken, ob das für Euch zutrifft.
ja es gibt Ausnahmen. Aber warum soll man die heranziehen? Das Ziel von Matze ist es ja nicht die Ruhezeit möglichst kurz zu halten. Auch wenn es keine "Recht" darauf gibt, dass der Fahrtweg in die gesetzl. Ruhezeit verlängert, finde ich den Ansatz trotzdem gut.
Dieses Modell von Matze "13:30-22:00 Uhr und freitags soll sie jetzt 08:00-16:30 " kann der BR auch noch aus einem anderen Grund ablehnen: Überschreitung der Werktäglichen Höchstarbeitszeit.
27.08.2024 um 15:34 Uhr
"Dieses Modell von Matze "13:30-22:00 Uhr und freitags soll sie jetzt 08:00-16:30 " kann der BR auch noch aus einem anderen Grund ablehnen: Überschreitung der Werktäglichen Höchstarbeitszeit."
Da würde mich allerdings der Grund interessieren, da nach dem Gesetz 8 Stunden täglich erlaubt sind und dort nach Abzug der Pausen auch nur 8 Stunden gearbeitet werden.
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