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Arbeitsschutz - Lösungsmittel, Lacke - Kann der BR Untersuchungen veranlassen, ob in den Lösungsmitteln oder Lacken irgendwelche Schadstoffe enthalten sind?

G
genaueresweissmannicht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich muß etwas weiter ausholen, wir arbeiten in der Möbelindustrie und haben damit verbunden in der Produktion viel mit Spanplatten, Lösungsmitteln, Lacken usw. zu tun. Ein Arbeitskollege von uns leidet seit Jahresanfang an dauerhaften Hustenanfällen und Atemnot, er ist inzwischen schon über 6 Wochen - verteilt aufs Jahr - krank und steht somit bei unserer Geschäftsleitung ganz oben auf der Abschußliste! Momenttan ist er wieder krank und muß vielleicht zur Kehlkopf - OP. Nun meine eigentliche Frage -Kann der BR Untersuchungen veranlas sen, ob in den Lösungsmitteln oder Lacken (oder in der Luft an Arbeitsplatz) irgendwelche Schadstoffe enthalten sind, auf die z.Bsp. unsere Arbeitskollege allergisch reagieren könnte und wenn ja, wie müssen wir das einleiten

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Community-Antworten (2)

F
frager1

16.11.2008 um 11:45 Uhr

Ja, er kann nicht nur er muss sogar. §§ 80 (1) 1,9 und 89 BetrVG weiter hier auch SGB IX (2) (dieser Absatz des SGB IX gilt für alle AN)

M
Magenta

16.11.2008 um 11:53 Uhr

Ruft doch mal bei eurer Berufsgenossenschaft an.

Die Berufsgenossenschaften haben nach § 14 SGB VII vorrangig die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Die Überwachung und Beratung erfolgt durch so genannte Aufsichtspersonen (früher: Technische Aufsichtsbeamte), die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet sind. Die von den Aufsichtspersonen angeordneten Maßnahmen, z. B. die Stilllegung einer sicherheitswidrig betriebenen Maschine, können notfalls mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

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