Gehaltsumwandlung mit den tarifl. Gehaltserhöhungen verrechnet - wer vertritt die MA vor Gericht?
Müssen die Betriebsräte die Mitarbeiter gerichtlich vertreten, wenn es um Gehaltsumwandlung geht, wo jetzt Widerspruch eingelegt wird, weil die Gehaltsumwandlung mit den tarifl. Gehaltserhöungen verrechnet wird. Es wird gesagt, das es nur mit einer Einzelklage bzw. Sammelklage der Mitarbeiter geschehen kann.
Community-Antworten (2)
04.12.2006 um 13:58 Uhr
@anonym, gerichtlich vertreten wird der MA von einem Rechtsanwalt, nicht von den Betriebräten!
04.12.2006 um 20:20 Uhr
Als Betriebsrat würde ich ja prüfen, ob ich nicht ein wenig Begleitmusik spielen könnte... § 87 Abs.1 Nr. 10
Mona-Lisa, die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist in der 1. Instanz nicht erforderlich ( ArbGG § 11 ); zumeist jedoch sinnvoll!
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