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Rauchbelästigung durch leitenden Angestellten - Sind wir überhaupt zuständig?

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cannonball_add
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin hat uns als BR-Gremium gebeten, einen Leitenden Angestellten auf "Rauchbelästigung" hinzuweisen mit der Bitte, er möge dies zukünftig unterlassen. Es gibt im Betrieb ausgewiesene Raucherzonen, aber kein generelles Rauchverbot. Meine Frage: Sind wir überhaupt zuständig (Leitender Angestellter)?...

Danke. Gruß Michael

3.82502

Community-Antworten (2)

N
nicoline

13.11.2008 um 18:17 Uhr

Hallo cannonball_add, ihr sollt doch die Beschäftigte vertreten und nicht den leitenden Angestellten, auch dieser und gerade dieser (Vorbildfunktion) hat sich an die im Betrieb geltenden Regeln zu halten

D
DonJohnson

13.11.2008 um 18:20 Uhr

Wenn ihr mit Raucherzonen eine solche Umsetzung des Nichtraucherschutzes habt, ist das ja in Ordnung soweit. Bestimmt habt ihr darüber dann auch eine BV mit dem AG abgeschlossen (hoffe ich zumindest). Darin ist erstmal geregelt, dass sich jeder in der Firma daran zu halten hat. Jeder, selbst der AG. Das schließt also die Leitenden nicht aus. Wie das Gesetz schon sagt, geht um Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz - da kann man also keine Position aussparen. Weiterhin ist der AG dafür zuständig, dieses Gesetz einzuhalten. Ihr als Gremium seid dunter anderem dazu da darauf zu achten, dass der AG Gesetze und Verordnungen beachtet, also solltet ihr euern Chef darauf hinweisen, dass ein leitender Angestellter den Nichtraucherschutz nciht beachtet. Letztendlich kann der AG Probleme bekommen, wenn er das Nichtraucherschutzgesetz nicht wirklich beachtet.

Die Frage der Zuständigkeit des Gremiums habe ich damit ja auch beantwortet...

Viel Erfolg

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