Hallo,
eine Kollegin hat uns als BR-Gremium gebeten, einen Leitenden Angestellten auf "Rauchbelästigung" hinzuweisen mit der Bitte, er möge dies zukünftig unterlassen. Es gibt im Betrieb ausgewiesene Raucherzonen, aber kein generelles Rauchverbot.
Meine Frage: Sind wir überhaupt zuständig (Leitender Angestellter)?...

Danke.
Gruß
Michael