Nachweis AG bei personellen Maßnahmen zu einem leitenden Angestellten
Der AG möchte den BR nur informieren, dass er eine personelle Maßnahme eines leitenden Angestellten durchführen möchte (z.B. eine Versetzung). Da es sich nach Meinung des AG um einen leitenden Angestelten handelt, darf der BR hier nicht mitbestimmen. Muss in diesem Fall der AG dem Betriebrat einen Nachweis erbringen, dass es sich hierbei wirklich um einen leitenden Angestellten handelt (Organisatorisch auf einer Ebene, wo sich sonst kein leitender Angesteller befindet). Besteht bei Zweifel ein anrecht auf eine Beründung seitens AG, warum dieser nach Auffassung des AG ein "leitender Angestellter" sein soll?
Community-Antworten (5)
03.06.2015 um 16:45 Uhr
Wie habt ihr ihn bei der letzten BR Wahl behandelt, leitender oder nicht ?
03.06.2015 um 16:48 Uhr
Wenn er in das Raster des §5 Abs. 2-4 passt, dürfte er ein Leitender sein und ihr seit außen vor.
Bezweifelt ihr das gegenüber dem Arbeitgeber, müsste er dieses ja näher begründen. Reicht das dann immer noch nicht, muss es das Arbeitsgericht entscheiden und der Betriebsrat muss ein Beschlussverfahren einleiten.
03.06.2015 um 16:54 Uhr
Ich denke auch, dass der Blick in die Wählerliste der letzten BR-Wahl schon sehr hilfreich ist.
Organisatorisch auf einer Ebene, wo sich sonst kein leitender Angesteller befindet<
wenn Ihr also diese Zweifel habt, solltet Ihr den AG auffordern Euch zu erklären, warum es sich um einen leitenden Angestellten im Sinne des § 5 BetrVG handelt oder das Verfahren bei Versetzungen im Sinne des § 99 BertrVG durchzuführen.
03.06.2015 um 17:03 Uhr
Es ist doch hoffentlich bekannt, dass auch nach Wahlen eingestellt werden darf!
03.06.2015 um 20:08 Uhr
Es ist doch hoffentlich bekannt, dass auch nach Wahlen eingestellt werden darf! Und wie war da die Anhörung? Gab es eine? Gab es nur eine Info? ...
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