Weihnachtsgeld - gibt es eine gesetzliche Frist, in der der Arbeitgeber bekanntgeben muß ob das Weihnachtsgeld gezahlt wird?
Hallo, habe da mal eine Frage. Also gibt es eine gesetzliche Frist, in der der Arbeitgeber bekanntgebe muß ob das Weihnachtsgeld gezahlt wird? wir sind nicht im Arbeitgeberverband und damit auch nicht tariflich gebunden.
Community-Antworten (1)
13.11.2008 um 11:04 Uhr
Also erstmal: Nein, Fristen gibt es nicht, wie auch? Das "Weihnachtsgeld" ist gesetztlich oder sonstwie nicht geregelt (ausser in TV), also können auch keine Fristen geregelt sein.
Aber: Die wichtigere Frage ist doch vielmehr: muss Euer AG Weihnachtsgeld überhaupt zahlen? Wenn es eine freiwillige Zahlung ist - also nicht einzelvertraglich geregelt ist, bzw. mittlerweile betriebliche Übung - dann muss er nicht - und muss Euch auch nicht darauf hinweisen, dass es nichts gibt. Das hat er in der Regel dann schon jedes Jahr getan (... jederzeit widerrufliche, freiwillge Sonderzahlung ...)
Hat er aber gezahlt, ohne die Freiwilligkeit (... jederzeit widerufliche, ...) regelmäßig zu betonen, so ist Euer Weihnachtsgeld wahrscheinlich zur betrieblichen Übung geworden, d.h. sie ist stillschweigend Bestandteil Eures Arbeitsentgeltes geworden (und somit einer ausdrücklichen einzelvertraglichen Regelung gleichgestellt) und der AG muss zahlen. Er kann dann nicht einfach auf die Zahlung verzichten. Fristen gibt es dann natürlich auch nicht.
Wenn der AG trotz betrieblicher Übung nicht zahlt, würde das aber leider bedeuten, dass alle AN ihren Anspruch auf das Geld einzeln einklagen müssten. Ein BR kann da leider nichts machen (ausser dem AG gut zureden), da dass Individualrecht ist.
Verwandte Themen
Weihnachtsgeld nach Elternzeit
ÄlterHallo, eine langjährige Mitarbeiterin kam aus ihrer Elternzeit am 01.10. wieder arbeiten und mit dem Novembergehalt wird Weihnachtsgeld ausgezahlt. Bei Ihr wurde das Weihnachtsgeld jetzt gekürzt obwoh
Kein Weihnachtsgeld für Alle
ÄlterNur einige MA bekommen Weihnachtsgeld In unserem Betrieb (Altenheim) gibt es mehrere Vertragsstrukturen. Mehrere MAinnen sind gestellt, d.h. vom vorherigen Eigentümer übernommen zu alten Vertragsbedi
Weihnachtsgeld trotz Kündigung?
ÄlterEinen wunderschönen guten Morgen zusammen, ich hoffe, es geht euch gut. Ich weiß, das ist eine inividualrechtliche Frage, aber da ich euren Rat schätze, frage ich hier doch einmal an. Folgender Sach
Urlaubs- und Weihnachtsgeld vertaglich, wird aber nicht bezahlt
ÄlterHallo Kollegen, ich (BRV) hoffe ihr könnte mir helfen. In unserer Firma haben wir kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Gestern hat ein MA mir seinen Vertrag gezeigt (vor neun Jahren abgeschlossen), i
Weihnachtsgeld Anspruch
ÄlterLiebe Gleichgesinnte, kurz vor dem Jahreswechsel sprach mich eine Praktikantin bei uns an (sie absolviert bei uns ein Praktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin), ob sie denn