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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Absprache von Dienstplänen - mit den Mitarbeitern?

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Frank
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere Pflegedienstleitung und die Stationsleitungen sind der Meinung. dass sie die Mitarbeiter so arbeiten lassen können, wie sie es planen. Ob Frühschicht oder Spätschicht ohne sich an die normalen Schichtwochen zu halten. Wir sind der Meinung, dass die Änderungen mit den Mitarbeitern abgesprochen werden mus, wenn sich der Dienst in den Tagen ändert. Es ist klar, dass im Frühdienst mehr Mitarbeiter gebraucht werden als im Spätdienst. Trotzdem sollte man den Solldienstplan mit den Mitarbeiter besprechen. Nach Ansicht der Pflegedienstleitung mus man das nicht. Ich finde leider kein § wo diese Sache geklärt wird. Danke für die Hilfe.

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Community-Antworten (3)

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nicoline

11.11.2008 um 18:16 Uhr

Hallo Frank, erst mal ein paar Fragen, damit ich antworten kann:

  1. gibt es bei euch eine Vorplanung oder wird von Tag zu Tag neu geplant?
  2. Was sind bei euch normale Schichtwochen?
  3. Was verstehst Du unter oder was bedeutet bei __Euch__Solldienstplan?
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Frank

12.11.2008 um 15:56 Uhr

Es funktioniert nicht mit der Antwort bearbeiten.

  1. Es gibt eine Vorplanung, der Dienstplan des Folgemonat mus bis zum 15 des Monats bei der PDL sein und am nächsten Tag sind die Dienstpläne auf Station.
  2. Im Krankenhaus hat man ein Wechselschichtsystem, dass heißt 1 Woche Frühdienst und dann 1 Woche Spätdienst. Das Dienstwochende arbeitet man normalerweise 1 Tag Früh und 1 Tag Spät.
  3. Als Solldienstplan gilt der Zeitpunkt, wenn der Dienstplan auf Station kommt bis zum Monatsletzten.
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nicoline

12.11.2008 um 18:42 Uhr

Hallo Frank,

Es funktioniert nicht mit der Antwort bearbeiten.

Du kannst nur Deine eigene Antwort bearbeiten, z.B. wenn Du nach dem Speichern festgestellt hast, dass Du noch etwas vergessen hast.

1. Es gibt eine Vorplanung, der Dienstplan des Folgemonat mus bis zum 15 des Monats bei der PDL sein und am nächsten Tag sind die Dienstpläne auf Station.

OK, also ähnlich wie bei uns

für die Beschäftigten:

  1. Dienstverschiebung Durch § 106 Gewerbeordnung hat der Arbeitgeber das Recht, die Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen, unter Beachtung der Billigkeit. Dieses Recht hat er mit der rechtzeitigen Herausgabe (z. B. zwei Wochen vorher) eines Dienstplanes verbraucht, der Dienstplan ist verbindlich. Änderungen am Dienstplan sind nicht rechtens. Bedeutet: Bei Änderungswunsch des Mitarbeiters muss der Vorgesetzte die Zustimmung geben, bei Änderungswunsch des Vorgesetzten muss der Mitarbeiter die Zustimmung geben. Die MA haben das Recht nein zu sagen, wenn der Tausch ihnen nicht paßt!

  2. Freizeitausgleich Der Arbeitgeber legt den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs fest. Diese einseitige Leistungsbestimmung hat nach billigem Ermessen zu erfolgen (§ 315 BGB). Daraus ergibt sich u.a., dass der Arbeitgeber eine angemessene Ankündigungsfrist wahren muss. Die Arbeitsfreistellung muss dem Arbeitnehmer so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass er sich noch ausreichend auf die zusätzliche Freizeit einstellen kann. Dieses Erfordernis ist nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer erst zwischen 15.00 und 17.00 Uhr davon in Kenntnis gesetzt wird, ob er am folgenden Tag zur Arbeitsleistung verpflichtet ist oder Freizeitausgleich erhält. BAG Urteil 1995, 3 AZR 399/94

Man findet in der BAG-Entscheidung, laut Auskunft von ver.di, zur Ankündigungsfrist für Freizeitausgleich einen konkreten Fall, in dem offenbar kein angeordneter Schichtplan existierte. Stattdessen gab es da nur betriebsübliche Arbeitszeiten, und keinen mitbestimmenden Betriebsrat. Und es gab keinen Tarifvertrag.

Meine Meinung dazu ist, auch was den FZA angeht bleibt es bei der Verbindlichkeit des Dienstplanes.

Wenn Du Informationen darüber haben möchtest, wie andere Forumsteilnehmer das sehen schau bitte unter der Überschrift

"Frist zur Änderung von Dienstplänen - nicht kurzfristig den Dienstplan ändern, sondern nur mit einer Frist von 4 Tagen?"

4 Beiträge über Deiner Frage nach. Bevor ich jetzt alles in diese Antwort reinkopiere, empfehle ich Dir ganz besonders die ausführliche Antwort von kallinrw Nr. 105259 durchzulesen, die sagt alles aus, was der BR zu Deiner Frage wissen muß.

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